Gefahren- und Risikokarten

ARTIKEL 6 HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT-RICHTLINIE 26.06.2023

Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten

Hochwassergefahrenkarten zeigen die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung. Darauf aufbauend stellen Hochwasserrisikokarten für verschiedene dar, ob sie jeweils mit geringer, mittlerer oder hoher Wahrscheinlichkeit von Hochwasser betroffen sind.

Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten sind eine wertvolle Planungsgrundlage für die den Katastrophenschutz und die Gefahrenabwehr. Auch für die Bürgerinnen und Bürger sind sie im Hinblick auf die Eigenvorsorge wichtig.

In den Hochwassergefahrenkarten (Flood Hazard Maps) werden nach Artikel 6 (HWRM-RL) die möglichen Gefahren von verschiedenen Hochwassern (, , ) für die Risikogebiete (siehe Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko) nach Artikel 5 HWRM-RL dargestellt. Die Gefahrenkarten erfassen dabei die Gebiete, die bei Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (), mit mittlerer Wahrscheinlichkeit () und Extremereignissen () überflutet werden.

Aufbauend auf den Hochwassergefahrenkarten erstellt die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) für die Risikogebiete Hochwasserrisikokarten (Flood Risk Maps). Diese stellen gemäß Artikel 6 HWRM-RL die „Betroffenheit von Schutzgütern“ bei unterschiedlichen Hochwasserszenarien dar: die Anzahl der betroffenen Einwohner, die Art der betroffenen wirtschaftlichen Tätigkeit und mögliche Risiken für Umwelt und Kulturgüter.

Entsprechend Artikel 6 Abs. 2 HWRM-RL und Paragraph 74 WHG tauschen sich die Länder innerhalb der nationalen und internationalen Flussgebiete vor der Erstellung der Karten aus.

Die nach Artikel 6 Absatz 5 HWRM-RL geforderten Inhalte der Risikokarten werden in Baden-Württemberg für alle Gemeindegebiete zusätzlich in Form von Hochwasserrisikosteckbriefen ergänzt.

Hochwassergefahren und -risikokarten in Baden-Württemberg

Die Inhalte und die Verwendung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten in Baden-Württemberg sind ausführlich unter Karten und Pläne erläutert.

Regelmäßige Aktualisierung der Karten

Die Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten in den Risikogebieten nach Artikel 5 HWRM-RL und Paragraph 74 WHG gibt es seit 2013. Sie werden in Baden-Württemberg fortlaufend fortgeschrieben. Alle sechs Jahre überprüft und aktualisiert das Land die Karten und legt diese an den bundesweit vereinbarten Stichtagen der Europäischen Kommission vor (Artikel 14 HWRM-RL und Paragraph 74 Absatz 6 WHG).

Hochwasserrisikomanagement in der Europäischen Union

Die Europäische Union legt einen Rahmen für die Bewertung, Kartierung und Planung zur Verringerung der Hochwasserrisiken in Europa fest.

Karten sind im Internet abrufbar

Die Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten sind im Internet für die Öffentlichkeit abrufbar (Artikel 10 Absatz 1 HWRM-RL und Paragraph 79 WHG). Die aktuellen Karten für Baden-Württemberg veröffentlicht die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) auf der Internetseite Umwelt-Daten und -Karten Online (UDO).

Für Deutschland werden die Karten im Auftrag der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) über den Web-Kartendienst „Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten in Deutschland“ im Berichtsportal der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) bereitgestellt. In dieser Anwendung sind die national standardisierten Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten zum Zeitpunkt und zum Zweck der Berichterstattung 2019 dargestellt. Die Informationen beruhen auf den Daten der zuständigen Behörden der Länder.

Die LUBW stellt die Daten für den nationalen Kartendienst und damit für die elektronische Berichterstattung an die Europäische Union zusammen.