L7: Erarbeitung von Informationsmaterialien und Fortbildungen zur Unterstützung der Eigenvorsorge bei Kulturgütern

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L7: Erarbeitung von Informationsmaterialien und Fortbildungen zur Unterstützung der Eigenvorsorge bei Kulturgütern

Unter der Leitung des Landesdenkmalamtes unterstützen die Kulturbehörden mit Informationsmaterialien und Fortbildungen die Eigentümer von Kulturgütern bei der Eigenvorsorge (Maßnahme R27). Die Informationen bauen auf allgemeinen Hinweisen zum Umgang mit Hochwasser wie der Bauvorsorge und der Notfallplanung auf, behandeln aber vor allem auch spezifische Themen wie den Umgang mit Publikumsverkehr, die Sicherung/ Evakuierung der Kulturgüter im Hochwasserfall oder die Nachsorge, um Schäden zu mindern.

Weitere Informationen finden Sie unter dem internen Link „Kulturinstitutionen“. Verantwortliche für Museen und Bibliotheken von landesweiter Bedeutung, für Archive auf Basis einer Prioritätenliste des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) sowie für Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung nach § 12 Denkmalschutzgesetz werden zudem durch die Kulturbehörden direkt angesprochen.