R5: Kontrolle des Abflussquerschnittes und Beseitigung von Störungen

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R5: Kontrolle des Abflussquerschnittes und Beseitigung von Störungen

Eine regelmäßige Kontrolle des Abflussquerschnitts trägt dazu bei, dass ungewollte Störungen des Wasserabflusses insbesondere durch nicht zulässige Ablagerungen (wie Kompost, Erdaushub, Holzlager) oder Bauwerke frühzeitig entdeckt und beseitigt werden. So werden bei einem Hochwasser Schäden durch Rückstau oder Verklausungen vermieden.

Verpflichtend sind entsprechende Kontrollen im fünfjährigen Turnus. Für Gewässerabschnitte mit besonderen Gefahren und Risiken beziehungsweise mit bekannten Problemen aus der Vergangenheit sollten kürzere Intervalle vorgesehen sein. Oft ist eine Kombination mit anderen Aktivitäten möglich, etwa der Überprüfung der Verkehrssicherheit oder einer Brückenschau.

Die WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung unterstützt Kommunen bei der Umsetzung der Maßnahme durch Gewässernachbarschaften, Informationsmaterialien und Fortbildungsveranstaltungen. Der Leitfaden „Gewässerschau – mehr als eine Pflichtaufgabe“ kann bei der WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung heruntergeladen werden.

Für die als Bundeswasserstraßen qualifizierten Gewässer ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zuständig. Weitere Informationen dazu enthält der „Maßnahmenbericht – Allgemeine Beschreibung der Maßnahme und des Vorgehens“.