R20: Information und Auflagen im Rahmen der Baugenehmigung

Hochwasserangepasstes Bauen© xx Design Partner

R20: Information und Auflagen im Rahmen der Baugenehmigung

Um eine hochwasserangepasste Bauweise sicherzustellen, informieren die unteren Baurechtsbehörden über Risiken und verhängen Auflagen bei Baugenehmigungen für Neu- und Umbauten (zum Beispiel Nachverdichtung in bestehenden Siedlungen).

Sollte die hochwasserangepasste Bauweise in Einzelfällen nicht realisierbar sein, können bei genehmigungspflichtigen Bauwerken Auflagen hinsichtlich der Nutzungsintensität erforderlich sein. Um eine sichere Nutzung zu gewährleisten, kann beispielsweise die Wohnnutzung in Kellern untersagt werden.

Die zentrale Informationsbasis für die Bauaufsicht sind dabei die Hochwassergefahrenkarten. Darüber hinaus sollte auf Informationsmaterialien zur Eigenvorsorge verwiesen werden.

Die unteren Baurechtsbehörden werden bei der Umsetzung der Maßnahme durch regelmäßig aktualisierte Leitfäden sowie Fortbildungen auf Landesebene (Maßnahme L6) unterstützt.

Eine Checkliste steht Ihnen unter „Zum Herunterladen“ zur Verfügung.