R23: Objektspezifische Nachsorge EU-Badestellen

Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten© xx Design Partner

R23: Objektspezifische Nachsorge EU-Badestellen

Die unteren Gesundheitsbehörden und Wasserbehörden erstellen für alle Badestellen im Sinne der Badegewässerverordnung sogenannte Badegewässerprofile. In diesen werden alle Ursachen ermittelt und bewertet, die das Badegewässer verschmutzen und die Gesundheit der Badenden beeinträchtigen könnten. Die Badegewässerprofile legen auch fest, welche Stellen gegebenenfalls Bewirtschaftungsmaßnahmen ergreifen müssen (§ 6 Badegewässerverordnung BW in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 1b beziehungsweise 1e). In diesem Rahmen werden auch die notwendigen Maßnahmen, die nach einem Hochwasser ergriffen werden sollten, mit den zuständigen Stellen vorbereitet. Als Grundlage für die Beurteilung dienen die Hochwassergefahren- und -risikokarten.