R27: Eigenvorsorge Kulturgüter

Salemer Hof in Nuertingen© xx Design Partner

R27: Eigenvorsorge Kulturgüter

Alarm- und Einsatzpläne für relevante Kulturgüter sollen das Vorgehen während und nach einem Hochwasser festlegen und so Schäden so weit wie möglich vermeiden. Dazu zählen beispielsweise die Evakuierung von Gebäuden und besonders wertvoller Objekte, die Aktivierung von Objektschutzmaßnahmen oder die zielgerichtete Behandlung von Objekten nach einem Hochwasser.

Verantwortlich für die Umsetzung ist der jeweilige Eigentümer beziehungsweise Betreiber. Die zuständigen Kulturbehörden unterstützen sie. Kontaktpersonen und Hinweise für die Umsetzung sind unter dem internen Link „Kulturinstitutionen“ zu finden. Wesentliche Elemente der Eigenvorsorge sind:

  • die Analyse der Hochwasserrisiken einschließlich notwendiger Versorgungsinfrastruktur (zum Beispiel Klimatisierung) auf Basis der Hochwassergefahrenkarten
  • die Herstellung eines Objektschutzes und gegebenenfalls ein objektspezifischer Ersatz der notwendigen Ver- und Entsorgung
  • die Erarbeitung von objektspezifischen Alarm- und Einsatzplänen, die auch gegebenenfalls notwendige Nachsorgemaßnahmen vorbereiten
  • regelmäßige Übungen

Dabei ist in jedem Einzelfall zu prüfen, inwieweit eine Integration in die kommunale Krisenmanagementplanung (Maßnahme R2) erforderlich ist.

Eine Checkliste steht Ihnen unter „Zum Herunterladen“ zur Verfügung.