R30: Eigenvorsorge Bürgerinnen und Bürger

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R30: Eigenvorsorge Bürgerinnen und Bürger

Die Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger umfasst vor allem

  • den Objektschutz und die angepasste Nutzung von Gebäuden und Grundstücken,
  • die private Notfallplanung für den Hochwasserfall einschließlich der Vorbereitung von Nachsorgemaßnahmen,
  • den Abschluss von Versicherungen beziehungsweise die Bildung von Rücklagen zur Abdeckung des Restrisikos.

Wesentliche Grundlage der Eigenvorsorge sollten die Hochwassergefahrenkarten sein, aus denen sich mögliche Überflutungshöhen ablesen lassen.