L11: Information der Sachverständigenorganisationen über die Nutzung der Hochwassergefahrenkarten bei der Überwachung von AwSV-Anlagen
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft informiert die in Baden-Württemberg akkreditierten Organisationen der Sachverständigen für die Überwachung von Anlagen, die der Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unterliegen (AwSV), darüber, wie die Hochwassergefahrenkarten bei der Prüfung von AwSV-Anlagen zu nutzen sind. Die Sachverständigenorganisationen sollen diese Informationen an die einzelnen Sachverständigen weitergeben.