Die Hochwasserrisikomanagementpläne (Flood Risk Management Plans) enthalten Karten, angemessene Ziele (Artikel 7 Abs. 2 HWRM-RL) für das Hochwasserrisikomanagement und Maßnahmen, um diese zu erreichen (Artikel 7 Abs. 3 HWRM-RL). Die Pläne werden auf Basis der vorläufigen Risikobewertung (Artikel 4 und 5 HWRM-RL) und der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten (Artikel 6 HWRM-RL) erstellt. Sie dienen vorrangig der Berichterstattung an die EU. Mehr