Detailinformationen zu den Maßnahmen

Maßnahmenplanung

Detailinformationen zu den Maßnahmen

Um die landesweiten Ziele des Hochwasserrisikomanagements zu erfüllen und das Hochwasserrisiko effektiv zu mindern, hat das Land einen Katalog mit Maßnahmen erarbeitet, die zukünftig von den jeweils Zuständigen umgesetzt werden sollen. Die Maßnahmen richten sich an alle Akteurinnen und die dazu beitragen können, die Ziele zu erfüllen.

Die Maßnahmen des Katalogs legen in genereller Form fest, wer wann was zu tun hat. Die konkrete Art und Weise und Details der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung lassen sie offen. Die Verantwortlichen des Landes Baden-Württemberg haben sich bewusst dafür entschieden, die Umsetzung der Maßnahmen in der Verantwortung der jeweiligen Akteurinnen und zu belassen und somit Unterschiede in der Ausgestaltung zu ermöglichen.

Zu unterscheiden sind Landesmaßnahmen (Kennzeichnung mit dem Buchstaben L) und regionale/lokale Maßnahmen (Kennzeichnung mit dem Buchstaben R). Die Maßnahmen L1 bis L22 des Hochwasserrisikomanagements liegen im Zuständigkeitsbereich des Landes und bilden die Grundlagen für die weitere Umsetzung vor Ort. Die Maßnahmen R1 bis R32 des Hochwasserrisikomanagements werden durch unterschiedliche Akteurinnen und vor Ort umgesetzt.

Durch das Hochwasserrisikomanagement entstehen keine neuen Verantwortlichkeiten. Die im landesweiten Maßnahmenkatalog aufgeführten Maßnahmen beruhen auf geltenden gesetzlichen Regelungen und auf der seit 2003 angewandten Strategie zum Umgang mit Hochwasser in Baden-Württemberg.

Informieren Sie sich hier zu jeder Maßnahme und erhalten Sie weiterführende Materialien. Mit Hilfe der Informationen können Sie die Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements umsetzen.

54 Ergebnisse gefunden:

Produkte der Projektkommunikation© xx Design Partner

L1: Erstellung von Informationsmaterial für die Öffentlichkeit

Die Information aller potenziell von Hochwasser Betroffenen ist eine zentrale Aufgabe des Hochwasserrisikomanagements. Mit Hilfe der Hochwasserpartnerschaften unterstützt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft gemeinsam mit der WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung die Kommunen bei der Information von Bürgerinnen und Bürgern und Wirtschaftsunternehmen (Maßnahme R1). Außerdem informiert das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft direkt über alle Aktivitäten der Eigenvorsorge (Maßnahmen R27 bis R30) wie zum Beispiel Bauvorsorge, private Alarm- und Einsatzplanung und Nachsorge.

PDF-Datei© WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH

L2: Erarbeitung eines Leitfadens für die Krisenmanagementplanung

Die Kommunen sollen bei der Krisenmanagementplanung (Maßnahme R2) unterstützt werden. Dafür werden das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und die WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung einen Leitfaden für die Krisenmanagementplanung, einschließlich der damit verbundenen Alarm- und Einsatzplanung, für alle notwendigen Themenfelder erarbeiten. Der Leitfaden wird auf der Orientierungshilfe „In 5 Schritten zum Hochwasseralarm- und Einsatzplan“ basieren.

Zudem veranstaltet die WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung seit 2016 Workshops zur Aufstellung von kommunaler Hochwasseralarm- und Einsatzplanung. Nach Abschluss der Workshops wird die Orientierungshilfe auf Anpassungsbedarf überprüft.

Frau bedient internetbasiertes Flut-Informations- und Warnsystem (FLIWAS)© xx Design Partner

L3: Erarbeiten eines Objektartenkataloges für die Krisenmanagementplanung

Gemäß des Staatlich-Kommunalen-Datenverbundes (SKDV) sollen zukünftig auch die für die Krisenmanagementplanung (Maßnahme R2) „sensiblen“ Objekte digital erhoben und in einem Objektartenkatalog zusammengestellt werden. Zu den sensiblen Objekten zählen Krankenhäuser, Polizeistationen, Schulen, Kindergärten, Versammlungsstätten oder Altenheime. Diese Grundlagen sind für das Flutinformations- und Warnsystem (Maßnahme R3) und andere kommunale Datensysteme nutzbar.

Das Innenministerium und das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft unterstützen damit sowohl die Kommunen bei der Krisenmanagementplanung (Maßnahme R2) als auch den Einsatz von (Maßnahme R3) durch die unterschiedlichen

Leitfaden Gewässerschau© WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH

L4: Erarbeitung von Informationsmaterial und Fortbildungen zur Gewässerschau

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat gemeinsam mit der WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung Informationsmaterialien für die Kommunen und die Landesbetriebe Gewässer (als Träger der Unterhaltungslast der Gewässer) erarbeitet. Außerdem hat die WBW Fortbildungsgesellschaft in Zusammenarbeit mit der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg und dem Büro am Fluss die Handreichung “Gewässerschau - mehr als eine Pflichtaufgabe“ veröffentlicht. Darin enthalten sind Informationsmaterialien für die Kommunen und die Landesbetriebe Gewässer als Träger der Unterhaltungslast der Gewässer. In Fortbildungen lernen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie sie Gewässerschauen durchführen.

Der Leitfaden „Gewässerschau – mehr als eine Pflichtaufgabe“ kann bei der WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung heruntergeladen werden.

Bauleitplanung© INFRASTRUKTUR & UMWELT

L5: Erarbeitung eines Leitfadens hochwassergerechte Bauleitplanung

Die der Kommunen steuert die städtebauliche Entwicklung und nimmt dadurch eine wichtige Rolle im Hochwasserrisikomanagement ein. Der Leitfaden für eine hochwassergerechte unterstützt die Kommunen bei der (Maßnahme R10) und der (Maßnahme R11).

Innerhalb der Hochwasserstrategie des Landes wurden in Baden-Württemberg bereits Hinweise für die entwickelt und umgesetzt, die Ihnen unter „Zum Herunterladen“ zur Verfügung stehen. Bei Bedarf aktualisiert das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft diese Hinweise unter Beteiligung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.

Hochwasserangepasstes Bauen© xx Design Partner

L6: Erarbeitung beziehungsweise Aktualisierung von landesweit einheitlichen Materialien und Fortbildungen zur hochwassergerechten Baugenehmigung

Landesweit einheitliche Materialien sollen vor allem die unteren Baurechtsbehörden dabei unterstützen, Bauherren zu informieren und Vorhaben zu genehmigen (Maßnahme R20).

Erarbeitet werden sollen:

  • Informationsmaterialien und Handlungsvorgaben für den Vollzug der Baugenehmigung
  • Informationen zu wassergefährdenden Stoffen für Betriebe und Haushalte unter Nutzung der vorhandenen Materialien zur Anlagenverordnung wassergefährdender Stoffe (AwSV)
  • Checklisten für Baugenehmigungsbehörden

Darüber hinaus bietet es sich an, die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und ihre Auswirkungen auf Baugenehmigungen bei regulären Fortbildungen zu thematisieren.

PDF-Datei© Regierungspräsidium Stuttgart

L7: Erarbeitung von Informationsmaterialien und Fortbildungen zur Unterstützung der Eigenvorsorge bei Kulturgütern

Unter der Leitung des Landesdenkmalamtes unterstützen die Kulturbehörden mit Informationsmaterialien und Fortbildungen die Eigentümer von Kulturgütern bei der Eigenvorsorge (Maßnahme R27). Die Informationen bauen auf allgemeinen Hinweisen zum Umgang mit Hochwasser wie der Bauvorsorge und der Notfallplanung auf, behandeln aber vor allem auch spezifische Themen wie den Umgang mit Publikumsverkehr, die Sicherung/ Evakuierung der Kulturgüter im Hochwasserfall oder die Nachsorge, um Schäden zu mindern.

Weitere Informationen finden Sie unter dem internen Link „Kulturinstitutionen“. Verantwortliche für Museen und Bibliotheken von landesweiter Bedeutung, für Archive auf Basis einer Prioritätenliste des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) sowie für Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung nach § 12 Denkmalschutzgesetz werden zudem durch die Kulturbehörden direkt angesprochen.

PDF-Datei© Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

L8: Erarbeitung von Informationsmaterial zur hochwasserangepassten Waldbewirtschaftung

Die Informationsmaterialien zur hochwasserangepassten Waldbewirtschaftung richten sich an Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sowie Waldbewirtschafterinnen und Waldbewirtschafter. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, die Forstliche Versuchsanstalt und der Landesbetrieb Forst (ForstBW) haben verschiedene Bewirtschaftungsmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung auf Hochwasser bewertet und geben konkrete Handlungsempfehlungen.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unterstützt mit diesem Material die Information und Beratung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer zur hochwasserangepassten Waldbewirtschaftung (Maßnahme R18).

Steckbriefe für die Praxis© WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH

L9: Erarbeitung von Informationsmaterial zur hochwasserangepassten Landwirtschaft

Das in der Verantwortung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erarbeitete Informationsmaterial zur hochwasserangepassten Landwirtschaft soll Landwirtinnen und Landwirte (Maßnahme R19) informieren und beraten. Folgende Aspekte werden abgedeckt:

  • die Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche durch die Art der Bewirtschaftung
  • die Verminderung von Ertragsausfällen durch die angepasste Nutzung hochwassergefährdeter Flächen
  • die Vorbereitung der Nachsorge, besonders der Umgang mit von Hochwasser betroffenen Flächen zur Nahrungsproduktion

Die Informationsmaterialien thematisieren dabei auch die Bemühungen gemäß der Erosionsschutzverordnung, Flächenerosionen zu vermindern.

Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten© xx Design Partner

L10: Information landesweiter Energieversorger, Telekommunikationsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen über Hochwassergefahren

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft informiert landesweit tätige Energieversorger, Telekommunikationsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen über die Hochwassergefahrenkarten. Die betreffenden Akteurinnen und wurden auf einer Informationsveranstaltung über die Hochwassergefahren und die Hochwasserstrategie des Landes unterrichtet. Unternehmen sollen die Hochwassergefahrenkarten bei Planung, Bau und Betrieb der Infrastruktur als Grundlage nutzen.

Darüber hinaus wird damit die Krisenmanagementplanung (Maßnahme R2) unterstützt, bei der auch Unternehmen mitwirken sollen.

Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten© xx Design Partner

L11: Information der Sachverständigenorganisationen über die Nutzung der Hochwassergefahrenkarten bei der Überwachung von AwSV-Anlagen

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft informiert die in Baden-Württemberg akkreditierten Organisationen der Sachverständigen für die Überwachung von Anlagen, die der Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), darüber, wie die Hochwassergefahrenkarten bei der Prüfung von AwSV-Anlagen zu nutzen sind. Die Sachverständigenorganisationen sollen diese Informationen an die einzelnen Sachverständigen weitergeben.

Feuerwehreinsatz bei Hochwasser© Heiko Küverling/Fotolia.com

L12: Schaffung von Fortbildungsangeboten für Einsatzkräfte

Das Innenministerium und die Landesfeuerwehrschule bieten fortlaufend spezifische Ausbildungsangebote für Einsatzkräfte von Schutz- und Rettungsorganisationen an. Sie sollen sie auf den Einsatz im Hochwasserfall vorbereiten. Die Fortbildungen vermitteln die unterschiedlichen Anforderungen für den Schutz der menschlichen Gesundheit, der Umwelt, von Kulturerbe und für wirtschaftliche Tätigkeiten, einschließlich des Umgangs mit Objekten mit besonders hohem Schadenspotenzial. Die Maßnahme unterstützt auch die Umsetzung der Krisenmanagementplanung (Maßnahme R2).

L13: Schaffung von Fortbildungsangeboten für Handwerker, Architekten und Ingenieure

Handwerkerinnen und Handwerker, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure sollen hochwassergerecht planen, bauen und sanieren. Neben Maßnahmen zur Vorsorge betrifft dies auch die Nachsorge. Um sie dahingehend fortzubilden, initiiert das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und den Hochwasserpartnerschaften Fortbildungsangebote unter Beteiligung von Handwerks-, Ingenieur- und Architektenkammern. Basis hierfür ist die Ausarbeitung der WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung „Hochwasser-Risiko-bewusst planen und bauen“.

HVZ - Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (LUBW)© Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

L14: Sicherstellung und Verbesserung der Hochwasservorhersage

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg verantwortet die Sicherstellung und Verbesserung der Hochwasservorhersage. Sie unterhält dafür die Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (HVZ). Eine lange Vorwarnzeit und zuverlässige Hochwasservorhersagen sind wichtig, um die nötigen Reaktionen und Maßnahmen zu ermöglichen.

Aktuelle Pegelmesswerte, Pegelvorhersagen und -abschätzungen sowie weitere Hintergrundinformationen sind auf der Webseite der HVZ abrufbar.

HVZ - Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (LUBW)© Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

L15: Verbesserung des Hochwassermeldedienstes

Gemäß bestimmten Vorgaben erhalten Kommunen, Behörden und Dienststellen beispielsweise beim Überschreiten vorgegebener Wasserstands-Schwellenwerte an bestimmten Pegeln Meldungen des Hochwassermeldedienstes. Die örtlichen und überörtlichen Alarm- und Einsatzpläne sehen vor, diese Warnmeldungen auch an die Öffentlichkeit und besondere Zielgruppen wie Kulturinstitutionen oder Betriebe weiterzugeben. Außerdem soll die Art der Verbreitung weiterentwickelt werden, möglich sind beispielsweise auch SMS-Meldungen.

Grundlage des Hochwassermeldedienstes ist die Hochwassermeldeordnung, erlassen vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Sie basiert auf dem Pegelnetz in Baden-Württemberg und den angrenzenden Bundesländern und Staaten einschließlich des Pegelnetzes der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und der Wettermeldungen des Deutschen Wetterdienstes.

Verschmutzter Hausrat nach einem Hochwasser © xx Design Partner

L16: Hinweise für die Nachsorge

Mit Hilfe spezifischer Hinweise sollen unterschiedliche ihre Nachsorge im Hochwasserrisikomanagement verbessern. Dafür erhalten sie Leitfäden und Handlungsanleitungen. Für die Öffentlichkeitsarbeit und Beratungstätigkeit stellt das Land Vorlagen und Informationsbroschüren bereit.

Die Maßnahme unterstützt beziehungsweise ergänzt verschiedene Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements auf Landesebene (zum Beispiel L1 „Erstellung von Informationsmaterial für die Öffentlichkeit“) und auf regionaler und lokaler Ebene (zum Beispiel R1 „Information von Bevölkerung und Wirtschaftsunternehmen“).

Leitfaden Kommunales Starkregenrisikomanagement© Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

L17: Erstellung eines Leitfadens zum kommunalen Starkregenrisikomanagement

Der Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ unterstützt Kommunen bei der Aufstellung eines kommunalen Starkregenrisikomanagements (Maßnahme R32). Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg stellt den Kommunalverwaltungen damit ein landesweit einheitliches, standardisiertes Verfahren zur Verfügung, damit diese ein lokal angepasstes Handlungskonzept für die Reduzierung starkregenbedingter Risiken erarbeiten können.

Der Leitfaden enthält Hilfen zu rechtlichen Fragen rund um das Thema „Überflutungen infolge von Starkregen“ und informiert über die Voraussetzungen einer Förderung gemäß den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw). Weitere Informationsmaterialen für Kommunen und die unteren Verwaltungsbehörden sowie für die Gefahren- und Risikoanalyse relevante Daten ergänzen den Leitfaden.

Dammertüchtigung bei Dettenheim-Rußheim© Jürgen Gerhardt, xxdesignpartner.de

L18: Dammertüchtigungsprogramm des Landes Baden-Württemberg

Die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien betreiben und unterhalten rund 1.000 km landeseigener Hochwasserschutzdämme. Die meisten dieser Dämme sind inzwischen über 70 Jahre alt und entsprechen nicht mehr den heutigen Regeln der Technik. Das Dammertüchtigungsprogramm des Landes Baden-Württemberg dient dazu, diese Dammstrecken zu sanieren und damit ihre Betriebssicherheit zu gewährleisten.

Noch zu ertüchtigende Dammabschnitte stehen unter besonderer Beobachtung. Die Dammunterhaltung wird in diesen Bereichen intensiv durchgeführt. Um Gefährdungen im Hochwasserfall frühzeitig zu erkennen, werden diese Abschnitte auch bei Dammkontrollen verstärkt überwacht. Erkannte Schwachstellen werden durch Dammverteidigungsmaßnahmen gezielt gesichert.

Rote Bank im Hochwasser© animaflora/Fotolia.com

L19: Ermittlung fachlicher Grundlagen in der Kooperation Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft (KLIWA)

Die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz haben zusammen mit dem Deutschen Wetterdienst ein Kooperationsvorhaben zum Thema „Klimaveränderungen und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft“ (KLIWA) gegründet. In diesem Vorhaben sollen die bisherigen Veränderungen des Wasserhaushalts ermittelt und künftige Auswirkungen möglicher Klimaveränderungen auf den Wasserhaushalt abgeschätzt werden. Mit den Erkenntnissen daraus werden nachhaltige Handlungskonzepte entwickelt.

Dazu werden auf Grundlage der aktuellsten regionalen Klimaprojektionen die Auswirkungen des Klimawandels auf das Hochwassergeschehen überprüft. Veränderungen der Hochwasserabflüsse wirken sich vor allem auf die Wirksamkeit eines technischen Hochwasserschutzes aus. Eine erste Reaktion ist die Einführung eines „Klimaänderungsfaktor“ bei der Planung und Umsetzung einer Unterhaltung und Sanierung von Hochwasserschutzeinrichtungen. Neue Konzepte für den technischen Hochwasserschutz beziehen diesen ebenfalls mit ein. Auch bei der Hochwasservorhersage und im Umgang mit Starkregen müssen diese Veränderungen künftig berücksichtigt werden.

Sperrgitter mit Hochwasser-Warnschild © Kristin Dank

L20: Landesweite Förderung des Hochwasser- und Starkregenrisikomanagements

Die finanzielle Förderung von hochwasserrelevanten Maßnahmen erleichtert und motiviert zum Handeln. Das Land gewährt Kommunen und öffentlich-rechtlichen Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften (z. B. Zweckverbänden, Wasser- und Bodenverbänden) Zuwendungen für wasserwirtschaftliche und gewässerökologische Vorhaben von öffentlichem Interesse. Diese Zuwendungen basieren auf den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (nach den FrWw in der jeweils geltenden Fassung).

Gemäß der Verwaltungsvorschrift bewilligt das Land Maßnahmen zum Hochwasserschutz und der Vorflutbeschaffung, zum Objektschutz und zur naturnahen Entwicklung von Gewässern, vertiefte Überprüfungen von Stauanlagen gemäß DIN 19700, den Erwerb bzw. die dringliche Sicherung von Gewässerentwicklungsflächen, Flussgebietsuntersuchungen und Konzepte zum wasserwirtschaftlichen Management von Starkregenereignissen sowie Gewässerentwicklungskonzepte und -pläne.

Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten© xx Design Partner

L21: Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Verbesserung der Grundlagen für das Hochwasserrisikomanagement

Das Land Baden-Württemberg fördert und unterstützt regelmäßig Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die der Verbesserung der Grundlagen im Hochwasserrisikomanagement dienen. In den Projekten sind jeweils unterschiedliche beteiligt, wie das UM, die LUBW und die Regierungspräsidien sowie Forschungsinstitutionen und weitere Partner aus der Wirtschaft.

Im Rahmen der Ermittlung von Hochwassergefahren und -risiken werden bestehende Methoden geprüft und optimiert sowie neue Herangehensweisen entwickelt und in der Praxis implementiert. In weiteren Projekten werden konkrete Instrumente und Maßnahmen entwickelt, um das Hochwasserrisiko zu verringern.

Lagebesprechung© WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH

L22: Hochwasserpartnerschaften

Die Vernetzung von sowie eine nachhaltige Bewusstseinsbildung zum Thema Hochwasser sind wichtige Bestandteile der Hochwasservorsorge. Das Land Baden-Württemberg hat nach der Verabschiedung der Hochwasserstrategie im Jahr 2003 die Hochwasserpartnerschaften etabliert. Als Zusammenschluss von Kommunen auf der Ebene der Flusseinzugsgebiete bringen die Hochwasserpartnerschaften politische Entscheidungsträger sowie Vertreterinnen und Vertreter der Fachbehörden (Untere Wasserbehörden, Untere Behörden der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes, Regierungspräsidien, Denkmalschutzbehörden) sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Regional- und Zweckverbänden sowie aus Industrie und Gewerbe zusammen.

Den Mitgliedern der Partnerschaften werden regelmäßig Veranstaltungen zum Thema Hochwasser sowie Arbeitskreise zu Fachthemen, Diskussionsrunden und Fortbildungen angeboten. Die Themenschwerpunkte liegen dabei insbesondere bei der Hochwasservorsorge und zielen darauf ab, das Hochwassergefahrenbewusstsein dauerhaft zu verankern und die Verantwortung als Ober- und zu fördern.

Weitere Themen der Hochwasserpartnerschaften sowie Termine zu Veranstaltungen und Fortbildungen sind auf der Webseite der WBW Fortbildungsgesellschaft veröffentlicht.

Lagebesprechung© WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH

R1: Information von Bevölkerung und Wirtschaftsunternehmen

Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaftsunternehmen sollen umfassend auf Hochwasser vorbereitet und zur Eigenvorsorge motiviert werden. Zentral ist dabei die regelmäßige und zielgruppenorientierte Information der betroffenen Menschen in hochwassergefährdeten Bereichen. Sie sollen die Gefahren durch Hochwasser auf der Basis der Hochwassergefahren- und -risikokarten kennen und über Eigenvorsorge und Verhaltensvorsorge, Nachsorge sowie Möglichkeiten der Versicherung beziehungsweise Bildung von Rücklagen informiert sein.

Hierzu bieten sich folgende Aktivitäten der Kommune an:

  • Informationsangebote im Internet
  • regelmäßige Pressearbeit
  • Informationspublikationen wie Faltblätter, Flyer, Broschüren, Checklisten auf der Grundlage von Gefahren- und Risikokarten
  • Informationsveranstaltungen und direkte Ansprache

Eine Checkliste steht Ihnen unter „Zum Herunterladen“ zur Verfügung. Unter „Publikationen“ finden Sie eine Reihe von Broschüren und Flyern, die Sie für Ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen können.

PDF-Datei© WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH

R2: Aufstellung beziehungsweise Fortschreibung einer Krisenmanagementplanung einschließlich der Aufstellung bzw. Fortschreibung von Hochwasser Alarm- und Einsatzplänen

An einer Krisenmanagementplanung müssen alle relevanten Akteurinnen und beteiligt sein. Relevante Akteurinnen und sind dabei unter anderen die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) der Kommunen und übergeordneter Ebenen.

In der Krisenmanagementplanung sollen gemeinsam Vorsorgemaßnahmen entwickelt werden für

  • die betroffene Bevölkerung,
  • die empfindlichen Nutzungen (vor allem Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Altersheime),
  • die Verkehrswege (Versorgungs- und Fluchtwege),
  • die relevanten Einrichtungen für die grundlegende Versorgung und Entsorgung (Wasser, Strom, Telekommunikation, Abwasser),
  • die wirtschaftlichen Aktivitäten,
  • die Umwelt und
  • die relevanten Kulturgüter.

Diese Vorsorgemaßnahmen sind bereits im Vorfeld eines Hochwasserereignisses umzusetzen, um die nachteiligen Folgen eines Hochwassers so gering wie möglich zu halten.

Alarm- und Einsatzpläne sollen den Einsatz der BOS und weiterer relevanter Akteurinnen und vorbereiten und koordinieren. Darüber hinaus sollen sie

  • die örtliche Hochwasserwarnung sicherstellen,
  • objektspezifische Notfallplanungen für betroffene Einrichtungen initiieren und die Koordination mit den zuständigen Akteurinnen und organisieren,
  • ein Konzept für die Nachsorge enthalten, das Hochwassergeschehen evaluieren und regelmäßig Übungen vorsehen.

Die Kommunen werden bei der Krisenmanagementplanung unter anderem durch Materialien und das Angebot der WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung unterstützt. Eine Checkliste steht unter „Zum Herunterladen“ zur Verfügung.

Frau bedient internetbasiertes Flut-Informations- und Warnsystem (FLIWAS)© xx Design Partner

R3: Einführung FLIWAS

Das internetbasierte Flutinformations- und Warnsystem () ist ein Instrument zur Verarbeitung hydrologisch-meteorologischer und wasserwirtschaftlicher Informationen. unterstützt technisch-administrative Hochwasserschutzmaßnahmen und die Kontrolle technischer Hochwasserschutzanlagen. Außerdem kann es für das Krisenmanagement genutzt werden (siehe Maßnahme R2 „Krisenmanagementplanung“).

soll Entscheidungsträgern für den technischen Hochwasserschutz und aus der Wasserwirtschaft Informationen schnell und effektiv bereitstellen. Dies befähigt sie, die eigenen Aufgaben besser zu erfüllen, aber auch Polizei und Katastrophenschutz bezüglich der Gefahrenabwehr zu beraten.

Die Kommunen werden beim Einsatz von unter anderem durch die WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung und die Hochwasserpartnerschaften unterstützt. Eine Checkliste steht Ihnen unter „Zum Herunterladen“ zur Verfügung.

Sperrgitter mit Hochwasser-Warnschild © Kristin Dank

R4: Einzelfallregelungen im überschwemmungsgefährdeten Innenbereich

Die Maßnahme entfällt als eigenständige Maßnahme durch die Novellierung des Wassergesetzes Baden-Württemberg 2013. Für Kommunen, die in der Vergangenheit Einzelfallregelungen getroffen haben, wird diese Maßnahme in der Maßnahmenplanung für die Kommunen (Anhang III) als umgesetzte Maßnahme jeweils für ihr Gemeindegebiet dokumentiert. Für alle anderen Kommunen ist die Maßnahme nicht relevant.

PDF-Datei© WBW Fortbildungsgesellschaft und Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

R5: Kontrolle des Abflussquerschnittes und Beseitigung von Störungen

Eine regelmäßige Kontrolle des Abflussquerschnitts trägt dazu bei, dass ungewollte Störungen des Wasserabflusses insbesondere durch nicht zulässige Ablagerungen (wie Kompost, Erdaushub, Holzlager) oder Bauwerke frühzeitig entdeckt und beseitigt werden. So werden bei einem Hochwasser Schäden durch Rückstau oder Verklausungen vermieden.

Verpflichtend sind entsprechende Kontrollen im fünfjährigen Turnus. Für Gewässerabschnitte mit besonderen Gefahren und Risiken beziehungsweise mit bekannten Problemen aus der Vergangenheit sollten kürzere Intervalle vorgesehen sein. Oft ist eine Kombination mit anderen Aktivitäten möglich, etwa der Überprüfung der Verkehrssicherheit oder einer Brückenschau.

Die WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung unterstützt Kommunen bei der Umsetzung der Maßnahme durch Gewässernachbarschaften, Informationsmaterialien und Fortbildungsveranstaltungen. Der Leitfaden „Gewässerschau – mehr als eine Pflichtaufgabe“ kann bei der WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung heruntergeladen werden.

Für die als Bundeswasserstraßen qualifizierten Gewässer ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zuständig. Weitere Informationen dazu enthält der „Maßnahmenbericht – Allgemeine Beschreibung der Maßnahme und des Vorgehens“.

Hochwasserrückhaltebecken Großbottwar © xx Design Partner

R6: Fortlaufende Unterhaltung technischer Hochwasserschutzeinrichtungen

Die Maßnahme R6 umfasst die Unterhaltung von bestehenden Deichen, Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren. Die konkreten Unterhaltungsarbeiten sind in den Betriebsvorschriften der jeweiligen Anlagen festgelegt.

Die technischen Regelwerke des Deutsches Instituts für Normung (DIN) und das korrespondierende Regelwerk der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) sowie die zugehörigen Arbeitshilfen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg enthalten detaillierte Vorgaben für Unterhaltungsmaßnahmen. Die Vorgaben orientieren sich an den jeweiligen Bauwerkstypen und regeln, welche Unterhaltungsarbeiten durchzuführen sind. Sie berücksichtigen dabei die Gefahren, die beim Versagen der Bauwerke zu erwarten sind.

Die Unterhaltung der Bauwerke der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes erfolgt nach den Verwaltungsvorschriften und Erlassen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Die Kommunen werden bei der Unterhaltung technischer Hochwasserschutzeinrichtungen durch Materialien zum Umgang mit den Regelwerken unterstützt.

Dammertüchtigung bei Dettenheim-Rußheim© Jürgen Gerhardt, xxdesignpartner.de

R7: Sanierung / Ertüchtigung sowie Optimierung Steuerung / Betrieb von Hochwasserschutzeinrichtungen

Hochwasserschutzeinrichtungen müssen gemäß neuer Anforderungen saniert und ertüchtigt werden. Diese Anforderungen können sich beispielsweise aus nötigen Anpassungen an den Klimawandel oder aus veränderten technischen Regelwerken ergeben.

Auch die Optimierung von Steuerung und Betrieb von Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren gehört zur Maßnahme R7, da sie die Wirkung der Hochwasserschutzeinrichtungen erheblich verbessern kann. Bei der Erstellung entsprechender Konzepte soll der Betreiber unter anderem die Hochwassergefahrenkarten heranziehen.

Die WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung bietet den Kommunen die Möglichkeit, sich bei Veranstaltungen über die Optimierung von Hochwasserschutzeinrichtungen auszutauschen.

Die finanzielle Unterstützung durch das Land Baden-Württemberg ist in der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft erläutert.

Feuerwehr beim Aufbau einer Hochwasserschutzwand© Stadt Bad Friedrichshall

R8: Erstellung von Konzepten für den technischen Hochwasserschutz

Vor Investitionen in technisch-infrastrukturellen Hochwasserschutz sollten alle anderen, in der Regel schneller umsetzbaren und kostengünstigeren Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements (Maßnahmen R1 bis R7, R10 bis R30) bereits umgesetzt sein. Nur wenn diese nicht ausreichen, das Hochwasserrisiko auf ein akzeptables Maß zu verringern, ist zusätzlicher technischer Hochwasserschutz sinnvoll und notwendig.

Inhalt dieser Maßnahme ist die Erarbeitung von Konzepten beziehungsweise Machbarkeitsstudien für den notwendigen technisch-infrastrukturellen Hochwasserschutz einschließlich mobiler Schutzeinrichtungen und Objektschutzmaßnahmen.

Eine Checkliste steht Ihnen unter „Zum Herunterladen“ zur Verfügung.

Dammertüchtigung bei Dettenheim-Rußheim© Jürgen Gerhardt, xxdesignpartner.de

R9: Umsetzung von Konzepten für den technischen Hochwasserschutz

In Maßnahme R9 werden die in Maßnahme R8 erstellten Konzepte beziehungsweise Machbarkeitsstudien umgesetzt. Dabei wird wie bei der Konzepterstellung davon ausgegangen, dass die in der Regel schneller umsetzbaren und kostengünstigeren anderen Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements (Maßnahmen R1 bis R7, R10 bis R31) bereits umgesetzt sind und nicht ausreichen, das Hochwasserrisiko auf ein akzeptables Maß zu verringern.

Die finanzielle Unterstützung durch das Land Baden-Württemberg ist in den Zuwendungsrichtlinien erläutert (siehe Link zur Förderrichtlinie Wasserwirtschaft). Die Umsetzung von Konzepten für den technischen Hochwasserschutz setzt voraus, dass organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen sind (zum Beispiel Gründung eines Zweckverbandes), formelle Planungsverfahren abgeschlossen sind (zum Beispiel Planfeststellungsverfahren) und die Finanzierung bereitsteht (zum Beispiel Förderbescheid). Daran schließen sich gegebenenfalls Flurneuordnungen an (siehe auch Maßnahme R31).

Raumordnung© Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg

R10: Änderung bzw. Fortschreibung der Flächennutzungspläne zur Integration des vorbeugenden Hochwasserschutzes

Die Kommunen müssen bei Aufstellung oder Fortschreibung ihrer den vorsorgenden Hochwasserschutz berücksichtigen bzw. beachten, insbesondere

  • die hochwasserbezogenen Regelungen des und
  • die fachtechnische Abgrenzung des beziehungsweise der Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (HQextrem).

Die Vorgehensweise in der Strategie zur Minderung von Hochwasserrisiken in Baden-Württemberg sollte dabei berücksichtigt werden.

Eine Checkliste steht Ihnen unter „Zum Herunterladen“ zur Verfügung. Darüber hinaus enthalten die Hochwassergefahrenkarten, die Hochwasserrisikokarten und die Hochwasserrisikobewertungskarten weitere Informationen zu Gefahren und Risiken, die in der gegebenenfalls berücksichtigt werden müssen. Unter dem Link

Bauleitplanung© INFRASTRUKTUR & UMWELT

R11: Integration des vorbeugenden Hochwasserschutzes bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen

Die Kommunen müssen die Belange des Hochwasserschutzes bei der Aufstellung und Änderung der berücksichtigen und die in der Strategie zur Minderung von Hochwasserrisiken in Baden-Württemberg vorgeschlagene Vorgehensweise umsetzen. Dabei müssen sie die hochwasserbezogenen Ziele der beachten. Auch die im dargestellten Flächen, die im Interesse des Hochwasserschutzes freizuhalten sind (Maßnahmen R25 und R10), und die Gefahren durch extreme Hochwasserereignisse () sind angemessen zu berücksichtigen.

Überschwemmungsgebiete, Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten und Flächen für Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes sind nachrichtlich zu übernehmen und Festsetzungen zum hochwasserangepassten Bauen in die zu integrieren.

Eine Checkliste steht Ihnen unter „Zum Herunterladen“ zur Verfügung. Unter dem Link „Bauleitplanung“ finden Sie weitere Informationsmaterialien.

Bauleitplanung© INFRASTRUKTUR & UMWELT

R12: Regenwassermanagement

Ein kommunales Regenwassermanagement soll das Wasser möglichst lange in der Fläche zurückhalten. Ein wesentliches Instrument sind kommunale Satzungen (insbesondere Bebauungspläne), in denen rechtsverbindliche Festlegungen zur dezentralen Beseitigung von Niederschlagswasser bei Neubauten getroffen werden, etwa zur Versickerung oder zur ortsnahen Einleitung in Oberflächengewässer.

Auch Flächenabkoppelungsmaßnahmen und Entsiegelungsprogramme können so realisiert werden. Gesplittete Abwassergebühren, die einen finanziellen Anreiz zur Flächenabkopplung beziehungsweise zur Entsiegelung schaffen, tragen ebenfalls zum effektiven Regenwassermanagement bei.

Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten© xx Design Partner

R13: Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarte

Als erstellen die Regierungspräsidien die Hochwassergefahrenkarten. Die (EU-HWRM-RL) gibt in Bereichen mit potenziell signifikanten Hochwasserrisiken eine Fortschreibung der Hochwassergefahren- und -risikokarten alle sechs Jahre vor. Die werden deshalb zukünftig turnusmäßig überprüfen, ob eine Aktualisierung der vorhandenen Hochwassergefahrenkarten erforderlich ist und diese bei Bedarf fortschreiben.

Hochwasser überschwemmt eine Grünfläche© ruzi/Fotolia.com

R14: Erhöhung des Wasserrückhaltes im Rahmen des WRRL Maßnahmenprogramms / der Bewirtschaftungsplanung

Die Maßnahmenprogramme gemäß (EU-WRRL) sind nicht explizit darauf ausgerichtet, das Hochwasserrisiko zu reduzieren. Etliche der darin enthaltenen Maßnahmen können jedoch dazu beitragen, den natürlichen Wasserrückhalt in der Fläche und an den Gewässern zu verbessern. Hierbei handelt es sich insbesondere um Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur wie Renaturierungen oder Gewässeraufweitungen.

In der Hochwasserrisikomanagementplanung werden deshalb keine entsprechenden eigenständigen Maßnahmen entwickelt. Stattdessen wird der Wasserrückhalt als Teil des Hochwasserrisikomanagements in den Überprüfungen berücksichtigt, die nach Artikel 11 und 13 WRRL alle sechs Jahre stattfinden. Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne werden daraufhin gegebenenfalls aktualisiert.

Hochwasser überschwemmt eine Grünfläche© ruzi/Fotolia.com

R15: Integration des natürlichen Wasserrückhalts in die Natura 2000-Managementpläne

Die Maßnahmen der Natura 2000-Managementpläne (MaP) sind nicht explizit darauf ausgerichtet, das Hochwasserrisiko zu reduzieren. Etliche dieser Maßnahmen können jedoch dazu beitragen, den natürlichen Wasserrückhalt in der Fläche und an den Gewässern zu verbessern. Dies sind insbesondere Maßnahmen zu einer extensiveren Landnutzung und einer verbesserten Gewässermorphologie in den Natura 2000-Gebieten. Eigenständige Maßnahmen in der Hochwasserrisikomanagementplanung sind deshalb nicht nötig. Stattdessen wird auf die Maßnahmen der MaP verwiesen.

Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten© xx Design Partner

R16: Information von Betreibern von IE-Anlagenstandorten / Seveso III-Betriebsbereichen und Verifizierung der betrieblichen Aktivitäten zur Hochwassergefahrenabwehr

Die Gewerbeaufsicht bei den Regierungspräsidien unterstützt die Eigenvorsorge der Betreiber (siehe Maßnahme R28) von IE-Anlagenstandorten/Seveso III-Betriebsbereichen. Sie informiert über die Hochwassergefahren und verifiziert gegebenenfalls die betrieblichen Aktivitäten zur Hochwassergefahrenabwehr. Die Aktivitäten der Betreiber können dabei von baulichen Maßnahmen bis hin zu organisatorischen Vorkehrungen reichen.

Je nach Art des Anlagenstandorts beziehungsweise Betriebsbereichs und dessen Risiko für die Umwelt die Betreiber unterschiedlichen Pflichten für den Umgang mit den Risiken. Daran sind die Überwachungsaktivitäten der Gewerbeaufsicht bei den Regierungspräsidien angepasst.

Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten© xx Design Partner

R17: Überwachung AwSV auf IE-Anlagenstandorten / Seveso III-Betriebsbereichen

Neben den Anlagen entsprechend der IE-Richtlinie und der Seveso-III-Richtlinie (siehe Maßnahme R16) sind auf den Anlagenstandorten beziehungsweise in den Betriebsbereichen gegebenenfalls auch Anlagen vorhanden, die der Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Auch für diese Anlagen soll die Verwaltung die Umweltrisiken durch wassergefährdende Stoffe im Hochwasserfall minimieren. Es stehen folgende Punkte im Vordergrund:

  • die Kontrolle hinsichtlich der Hochwassergefährdung auf Basis der Hochwassergefahrenkarten durch Sachverständige (siehe auch Maßnahme L11)
  • die Prüfung der Ergebnisse der Sachverständigenbeurteilungen mit gegebenenfalls Beratung der Betriebe beziehungsweise der Anordnung von Auflagen
  • die Überwachung der AwSV-Anlagen auf IE-Anlagenstandorten/Seveso III-Betriebsbereichen im Hinblick darauf, ob Prüffristen eingehalten und Mängel abgearbeitet werden

Bei der Genehmigung von geplanten neuen AwSV-Anlagen werden die in den Hochwassergefahrenkarten dokumentierten Hochwassergefahren berücksichtigt.

Die Gewerbeaufsicht informiert die Betreiber der Anlagen über die Hochwassergefahren (Maßnahme R16).

PDF-Datei© Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

R18: Information und Beratung der Waldbesitzer

Die Forstverwaltung (Forstdirektionen und untere Forstbehörden) informiert und berät die Waldbesitzerinnen und –besitzer hinsichtlich einer hochwassergerechten Waldbewirtschaftung. Diese stärkt den Rückhalt in der Fläche und die angepasste Bewirtschaftung in den Auen. Darüber hinaus fördert die Forstverwaltung Maßnahmen zum Beispiel mit der Umweltzulage im Bodenschutzwald.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Forstverwaltung dabei mit Informationsmaterialien zur hochwasserangepassten Waldbewirtschaftung (Maßnahme L8). Während der Beratung werden die Waldbesitzerinnen und –besitzer auch auf die Hochwassergefahrenkarten hingewiesen.

Die Beratung orientiert sich an den im Landeswaldgesetz verankerten Grundpflichten der Waldbesitzerinnen und –besitzer für die ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung (§§ 12 ff LWaldG) und insbesondere an den Regelungen für den sogenannten Bodenschutzwald (§ 30 LWaldG).

Informationen für Forstbetriebe sowie Waldbesitzerinnen und –besitzer, wie sie Schäden im Hochwasserfall vermeiden können, stehen unter „Zum Herunterladen“ zur Verfügung.

PDF-Datei© Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

R19: Information und Beratung der Landwirte

Die Information und Beratung der Landwirtinnen und Landwirte im Sinne des Hochwasserrisikomanagements sollen vor allem folgende Aspekte umfassen:

  • die Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche durch die Art der Bewirtschaftung
  • die Verminderung von Ertragsausfällen durch die angepasste Nutzung insbesondere hochwassergefährdeter Flächen
  • die Vorbereitung der Nachsorge, insbesondere der Umgang mit von Hochwasser betroffenen Flächen zur Produktion von Nahrungsmitteln beziehungsweise anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Landwirtinnen und Landwirte dabei durch Informationsmaterial zur hochwasserangepassten Landwirtschaft (Maßnahme L9). Neben der fachlichen Abgrenzung der erosionsgefährdeten Flächen soll in der Beratung auf die Hochwassergefahrenkarten zurückgegriffen werden.

Die Maßnahmen zum Flächenrückhalt basieren auf der am 1.7.2010 in Kraft getretenen Erosionsschutzverordnung (ErosionsSchV). Sie enthält die Anforderungen zum Schutz des Bodens vor Erosion, zum Beispiel die Vermeidung von Bodenabträgen durch standortangepasste Nutzung.

Wichtige Hinweise zum Thema Nachsorge in der Landwirtschaft geben die Kompaktinformationen „Nach dem Hochwasser – Maßnahmen in der Landwirtschaft“.

Hochwasserangepasstes Bauen© xx Design Partner

R20: Information und Auflagen im Rahmen der Baugenehmigung

Um eine hochwasserangepasste Bauweise sicherzustellen, informieren die unteren Baurechtsbehörden über Risiken und verhängen Auflagen bei Baugenehmigungen für Neu- und Umbauten (zum Beispiel Nachverdichtung in bestehenden Siedlungen).

Sollte die hochwasserangepasste Bauweise in Einzelfällen nicht realisierbar sein, können bei genehmigungspflichtigen Bauwerken Auflagen hinsichtlich der Nutzungsintensität erforderlich sein. Um eine sichere Nutzung zu gewährleisten, kann beispielsweise die Wohnnutzung in Kellern untersagt werden.

Die zentrale Informationsbasis für die Bauaufsicht sind dabei die Hochwassergefahrenkarten. Darüber hinaus sollte auf Informationsmaterialien zur Eigenvorsorge verwiesen werden.

Die unteren Baurechtsbehörden werden bei der Umsetzung der Maßnahme durch regelmäßig aktualisierte Leitfäden sowie Fortbildungen auf Landesebene (Maßnahme L6) unterstützt.

Eine Checkliste steht Ihnen unter „Zum Herunterladen“ zur Verfügung.

Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten© xx Design Partner

R21: Rechtliche Sicherung von Flächen als Überschwemmungsgebiet

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sollen Flächen freihalten, die bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis überschwemmt oder durchflossen werden. Die rechtliche Sicherung der Überschwemmungsgebiete erfolgt in Baden-Württemberg kraft Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG). Sie gelten als festgesetzte Überschwemmungsgebiete, ohne dass es einer weiteren Festsetzung bedarf (§ 65 Abs.1 Nr. 2 WG) und werden in Hochwassergefahrenkarten mit deklaratorischer Wirkung dargestellt.

In den festgesetzten Überschwemmungsgebieten sind beispielsweise die Bebauung und abflussverschärfende Veränderungen sowie der Umbruch von Grünland verboten (siehe §§ 78 und 78a WHG). Gemäß § 78c ist auch die Errichtung neuer in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten grundsätzlich verboten. Ausnahmen können jedoch auf Antrag zugelassen werden. Auch der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist eingeschränkt (siehe Maßnahme R22 beziehungsweise Maßnahme R17).

Darüber hinaus können die unteren Wasserbehörden durch Rechtsverordnung Überschwemmungsgebiete festsetzen, die den Geltungsbereich von nach § 65 WG Abs. 1 ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten ausdehnen (§ 65 Abs. 4 WG). Die zusätzliche Ausdehnung hängt von konkreten Einzelfällen vor Ort ab und lässt sich in der Hochwasserrisikomanagementplanung nicht regeln.

Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten© xx Design Partner

R22: Überwachung AwSV (soweit nicht R17)

Die unteren Wasserbehörden überwachen Anlagen, die der neuen Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) (ehemals VAwS-Anlagen) und nicht auf IE-Anlagenstandorten/Seveso III-Betriebsbereichen stehen.

Folgende Schritte sollen die Risiken von wassergefährdenden Stoffen im Hochwasserfall minimieren:

  • Beratung und Information hinsichtlich einer hochwasserangepassten Bauweise und dem Ersatz von wassergefährdenden Stoffen (zum Beispiel Heizöl)
  • Initiierung der Überprüfung bestehender Betriebe beziehungsweise Anlagen und, soweit erforderlich, Anordnung von Maßnahmen auf Basis der jeweils aktuellen Hochwassergefahrenkarten
  • Beachten der jeweils aktuellen Hochwassergefahrenkarten bei der Genehmigung von Anlagen

Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten© xx Design Partner

R23: Objektspezifische Nachsorge EU-Badestellen

Die unteren Gesundheitsbehörden und Wasserbehörden erstellen für alle Badestellen im Sinne der Badegewässerverordnung sogenannte Badegewässerprofile. In diesen werden alle Ursachen ermittelt und bewertet, die das Badegewässer verschmutzen und die Gesundheit der Badenden beeinträchtigen könnten. Die Badegewässerprofile legen auch fest, welche Stellen gegebenenfalls Bewirtschaftungsmaßnahmen ergreifen müssen (§ 6 Badegewässerverordnung BW in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 1b beziehungsweise 1e). In diesem Rahmen werden auch die notwendigen Maßnahmen, die nach einem Hochwasser ergriffen werden sollten, mit den zuständigen Stellen vorbereitet. Als Grundlage für die Beurteilung dienen die Hochwassergefahren- und -risikokarten.

Hochwassergefahrenkarten im Einsatz© WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH

R24: Koordination der Alarm- und Einsatzplanungen

Die Koordination der Alarm- und Einsatzpläne der Kommunen untereinander und die Abstimmung mit den übergeordneten Alarm- und Einsatzplänen der unteren Katastrophenschutzbehörden soll sicherstellen, dass während und nach einem Hochwasser die vorhandenen Ressourcen der unterschiedlichen Beteiligten möglichst effizient eingesetzt werden.

Die abgestimmte Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen ist eine Aufgabe des Katastrophenschutzes und der dafür zuständigen Behörden. Die Koordination der Kommunen untereinander wird durch das Angebot der WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung und die Aktivitäten der Hochwasserpartnerschaften unterstützt (siehe auch Maßnahme R2).

Flächenmanagement© Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg

R25: Änderung des Regionalplans / Landschaftsrahmenplans zur Integration des vorbeugenden Hochwasserschutzes

Gemäß der Strategie zur Minderung von Hochwasserrisiken in Baden-Württemberg soll der vorbeugende Hochwasserschutz in die aufgenommen werden. Folgende Details sind wichtig:

  • die Aufnahme von Zielen und Grundsätzen zum vorbeugenden Hochwasserschutz
  • die Festlegung von Vorrang- und für den vorbeugenden Hochwasserschutz
  • die nachrichtliche Übernahme von Flächen für überörtlich bedeutsame Hochwasserschutzmaßnahmen aus der wasserwirtschaftlichen Planung

Zudem soll der natürliche Wasserrückhalt in der Fläche und an den Gewässern bei der Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne als Teil des Hochwasserrisikomanagements betrachtet und im berücksichtigt werden.

Hochwassergefahrenkarten im Einsatz© WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH

R26: Erstellung von Notfallplänen für die Trinkwasserversorgung

Die Wasserversorger stellen Notfallpläne für die Trinkwasserversorgung im Hochwasserfall einschließlich der Nachsorge auf und überarbeiten diese. Dabei werden sie durch das Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) unterstützt.

Auf Grundlage der Hochwassergefahrenkarten und in Abstimmung mit der Krisenmanagementplanung der Kommunen (Maßnahme R2) wird das Verhalten während und nach einem Hochwasser definiert. Dies umfasst unter anderem die Abschaltung von Anlagen oder die Nutzung anderer Wasserressourcen, die Wiederinbetriebnahme und die Kontrolle von Anlagen und des Versorgungsnetzes nach einem Hochwasser. Dabei ist auch zu prüfen, ob technische Vorbereitungen wie der Einbau automatischer Trübungsmesser oder Abschalteinrichtungen erforderlich sind. Diese sind bei Bedarf umzusetzen.

Eine Checkliste steht Ihnen unter „Zum Herunterladen“ zur Verfügung.

Salemer Hof in Nuertingen© xx Design Partner

R27: Eigenvorsorge Kulturgüter

Alarm- und Einsatzpläne für relevante Kulturgüter sollen das Vorgehen während und nach einem Hochwasser festlegen und so Schäden so weit wie möglich vermeiden. Dazu zählen beispielsweise die Evakuierung von Gebäuden und besonders wertvoller Objekte, die Aktivierung von Objektschutzmaßnahmen oder die zielgerichtete Behandlung von Objekten nach einem Hochwasser.

Verantwortlich für die Umsetzung ist der jeweilige Eigentümer beziehungsweise Betreiber. Die zuständigen Kulturbehörden unterstützen sie. Kontaktpersonen und Hinweise für die Umsetzung sind unter dem internen Link „Kulturinstitutionen“ zu finden. Wesentliche Elemente der Eigenvorsorge sind:

  • die Analyse der Hochwasserrisiken einschließlich notwendiger Versorgungsinfrastruktur (zum Beispiel Klimatisierung) auf Basis der Hochwassergefahrenkarten
  • die Herstellung eines Objektschutzes und gegebenenfalls ein objektspezifischer Ersatz der notwendigen Ver- und Entsorgung
  • die Erarbeitung von objektspezifischen Alarm- und Einsatzplänen, die auch gegebenenfalls notwendige Nachsorgemaßnahmen vorbereiten
  • regelmäßige Übungen

Dabei ist in jedem Einzelfall zu prüfen, inwieweit eine Integration in die kommunale Krisenmanagementplanung (Maßnahme R2) erforderlich ist.

Eine Checkliste steht Ihnen unter „Zum Herunterladen“ zur Verfügung.

Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten© xx Design Partner

R28: Überarbeitung von Betriebsanweisungen bzw. Erstellung / Überarbeitung von Konzepten für das Hochwasserrisikomanagement auf IE-Anlagenstandorten / Seveso III-Betriebsbereichen

Betreiber von IE-Anlagenstandorten / Seveso III-Betriebsbereichen sollen Betriebsanweisungen überarbeiten beziehungsweise ein Konzepts für das betriebliche Hochwasserrisikomanagement erstellen oder überarbeiten. Dafür schätzen sie mögliche Umweltbelastungen im Hochwasserfall auf Basis der Hochwassergefahrenkarten ab.

Wesentliche Bestandteile der Maßnahme sind

  • die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltbelastungen einschließlich Objektschutz,
  • die Erarbeitung und regelmäßige Aktualisierung sowie Übung von Alarm- und Einsatzplänen und
  • die Vorbereitung gegebenenfalls notwendiger Nachsorgemaßnahmen.

Dabei ist eine Abstimmung mit der kommunalen Krisenmanagementplanung sicherzustellen. Art und Umfang der Maßnahme richtet sich nach den jeweils für die Art des Anlagenstandorts beziehungsweise Betriebsbereichs geltenden Regelungen (siehe Maßnahmen R16 und R17).

PDF-Datei© Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

R29: Eigenvorsorge Wirtschaftsunternehmen

Wirtschaftsunternehmen müssen ihre objektspezifischen Risiken im Falle eines Hochwassers umfassend analysieren. Als Grundlage hierfür nutzen sie die Hochwassergefahrenkarten.

Zu beachten sind dabei mögliche Schäden an Gebäuden und Produktionsstätten, Rohstoffen sowie der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Mögliche Folgeschäden wie Produktionsausfälle oder Umweltschäden sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Auf dieser Basis umfasst die Eigenvorsorge der Wirtschaftsunternehmen

  • Objektschutzmaßnahmen und, soweit notwendig und möglich, einen objektspezifischen Ersatz der Ver- und Entsorgung,
  • objektspezifische Alarm- und Einsatzplanungen beziehungsweise Notfallplanungen zur Vorbereitung auf das Verhalten während und nach einem Hochwasserereignis.

Die Maßnahmen sollen möglichst auf die Krisenmanagementplanung in der Kommune abgestimmt sein.

Gegen das verbleibende Restrisiko sollten Unternehmen eine Versicherung abschließen beziehungsweise Rücklagen bilden, um existenzielle Risiken zu vermeiden.

Notfallpaket© xx Design Partner

R30: Eigenvorsorge Bürgerinnen und Bürger

Die Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger umfasst vor allem

  • den Objektschutz und die angepasste Nutzung von Gebäuden und Grundstücken,
  • die private Notfallplanung für den Hochwasserfall einschließlich der Vorbereitung von Nachsorgemaßnahmen,
  • den Abschluss von Versicherungen beziehungsweise die Bildung von Rücklagen zur Abdeckung des Restrisikos.

Wesentliche Grundlage der Eigenvorsorge sollten die Hochwassergefahrenkarten sein, aus denen sich mögliche Überflutungshöhen ablesen lassen.

Flächenmanagement© Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg

R31: Integration des vorbeugenden Hochwasserschutzes in die Wege- und Gewässerpläne

Die Aufstellung der Wege- und Gewässerpläne mit landschaftspflegerischem Begleitplan im Rahmen der Flurneuordnung bieten gute Möglichkeiten, den Wasserrückhalt in der Fläche zu verbessern. Insbesondere im landwirtschaftlich genutzten Außenbereich wirken sie durch

  • die Entsiegelung derzeit versiegelter Flächen,
  • die gezielte Versickerung von Regenwasser in der Fläche,
  • die Anpassung der Bewirtschaftungsrichtung an die topographischen Verhältnisse und
  • weitere Maßnahmen zur Abflussverzögerung in der Fläche.

Die Umsetzung der Maßnahme R31 kann insbesondere die Maßnahmen R12 „Regenwassermanagement“ und R19 „Information und Beratung der Landwirtinnen und Landwirte“ ergänzen.

Abgrenzung der Gefährdungslage© xx Design Partner

R32: Erstellung eines kommunalen Starkregenrisikomanagements

Das kommunale Starkregenrisikomanagement (SRRM) zielt darauf ab, die negativen Auswirkungen von Überflutungen durch Starkregen und somit das Schadenspotential beziehungsweise das Gefährdungsrisiko zu verringern. Das Starkregenrisikomanagement ist dabei als kommunale Gemeinschaftsaufgabe zu verstehen. Es trägt entscheidend dazu bei, für Notlagen vorzusorgen und diese zu bewältigen.

Das kommunale Starkregenrisikomanagement soll nach der Methodik des „Leitfadens kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ (L17) durchgeführt werden und möglichst bauliche Maßnahmen und Vorsorgemaßnahmen enthalten. Angestrebt wird ein landesweit einheitliches und qualitätsgesichertes Vorgehen, das auch die Basis für eine Förderung nach den aktuellen Förderrichtlinien Wasserwirtschaft ist (FrWw 2015).

Mit dem Leitfaden (L17) erhalten die Fachplaner und die Verantwortlichen in den Kommunen notwendige Hintergrundinformationen und Handlungsanleitungen, um das Starkregenrisiko zu bewerten und Schäden zu minimieren.