Alarm- und Einsatzplanung

FÜR DEN NOTFALL 19.06.2023

Alarm- und Einsatzplanung: Wie Gemeinden bei Hochwasser vorgehen

Wer macht was zu welchem Zeitpunkt bei Hochwasser? In Notfallplänen – auch Alarm- und Einsatzpläne genannt – planen Kommunen die Aufgaben vorab und legen die Verantwortungen fest.

Alarm- und Einsatzpläne erstellen

Die Notfallpläne der Kommunen umfassen die Hochwasserwarnung vor Ort und bereiten die Alarmierung und den Einsatz aller beteiligten Kräfte vor. Wichtig ist auch die Nachsorge im Anschluss an das Ereignis vorzubereiten und zu prüfen, ob die durchgeführten Maßnahmen erfolgreich waren.

Die Broschüre In 5 Schritten zum Alarm- und Einsatzplan hilft Kommunen, ihren eigenen Hochwasser-Notfallplan zu erstellen. Dabei sollten Städte und Gemeinden darauf achten, ihren Hochwasseralarm- und Einsatzplan

  • mit den vorhandenen Notfallplänen von Objekten zu synchronisieren und
  • mit den Nachbarkommunen und Notfallplänen der unteren Katastrophenschutzbehörden zu koordinieren.

Hierbei unterstützen Hochwasserpartnerschaften. Denn sie fördern den Erfahrungsaustausch zwischen Kommunen, Fachverwaltungen und Institutionen und vermitteln Fachinformationen. Die WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung organisiert solche Netzwerke innerhalb von Flussgebieten (Einzugsgebieten).

Notfallpläne durchführen mithilfe von FLIWAS

Notfallpläne können im Flutinformations- und Warnsystem () abgelegt und so jederzeit – auch mobil – abgerufen werden. Die Maßnahmen aus dem Hochwasseralarm- und Einsatzplan können in hinterlegt und mit Schwellenwerten verknüpft werden. Schwellenwerte können dabei zum Beispiel bestimmte Pegelmesswerte oder die Alarmstufe der Nachbarkommune sein. Bei Hochwasser arbeiten Nutzerinnen und Nutzer diese nacheinander ab, dokumentieren den Einsatz und machen ihn auf Lagekarten sichtbar.

Zudem bündelt die Hochwasserinformationen des Landes und der kommunalen Ebene auf einer Plattform und ermöglicht so einen schnellen Überblick über die aktuelle Hochwasserlage.

eignet sich sowohl für Städte und Gemeinden als auch für Verbände.