EIGENVORSORGE
Vor dem Hochwasser
Quelle: IBS Technics GmbH
Bürgerinnen und Bürger können viel tun, um sich und ihr Eigentum eigenverantwortlich vor den Folgen von Hochwasser zu schützen. Ihre Eigenvorsorge ist wichtig, denn die technischen Hochwasserschutzeinrichtungen wirken immer nur bis zu einer festgelegten Höhe des Hochwassers und können somit keinen vollständigen Schutz für extreme Ereignisse bieten. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 2 WHG) ist jede Person dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen.
Informationen über die möglichen Gefahren, die Sie oder Ihr Eigentum betreffen, bieten die Hochwassergefahrenkarten. Einen genauen Überblick über Ihre persönliche Situation vor Ort gibt die Interaktive Gefahrenkarte. Verfolgen Sie Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen! Aktuelle Informationen zur Hochwassersituation liefert die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) bei der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. Aktuelle Wetterwarnungen geben die Wetterdienste Deutscher Wetterdienst und Meteomedia heraus.