Hochwasservorsorge

Vor dem Hochwasser 19.06.2023

Hochwasserschutz in Trockenzeiten

Nutzen Sie Trockenzeiten, um sich auf ein Hochwasser vorzubereiten. Erfahren Sie, was Sie als Bürgerin oder Bürger tun können.

Schritt 1: Bin ich von Hochwasser- und Starkregenrisiken betroffen?

Machen Sie sich mit den Hochwassergefahrenkarten Ihrer Gemeinde vertraut. Die Karten zeigen an, welche Gebiete von Hochwasser betroffen sein können (Überflutungsflächen) und mit welchen Wassertiefen (Überflutungstiefen) zu rechnen ist.

Die Hochwassergefahrenkarten können Sie mithilfe des Daten- und Kartendienstes UDO der Landesanstalt für Umwelt-Baden Württemberg (LUBW) abrufen. Führen Sie eine für Ihr Wohngebäude durch. So erfahren Sie, bis wohin das Wasser bei Ihnen reichen könnte. Eine Anleitung finden Sie hier.

Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit und lokal begrenzt intensiv regnet. In hügeligem oder bergigem Gelände fließt das Wasser zum Großteil außerhalb von Gewässern als sogenannte Sturzflut ab. Aber auch in der Ebene kann Starkregen Flächen schnell unter Wasser setzen.

Besonders betroffen können Wohngebäude sein, die in einer Geländesenke, an einer abschüssigen Straße oder unterhalb eines Hanges liegen. Auch trockene Flussbetten oder Bäche in unmittelbarer Nähe sind möglicherweise ein Hinweis, dass Sie durch Starkregenüberflutungen gefährdet sind. Ebenso Schadensberichte aus Ihrer Nachbarschaft.

Kommunen können Starkregengefahrenkarten im Rahmen des kommunalen Starkregenrisikomanagements anfertigen lassen. Sie zeigen, welche Gebiete von Überflutungen durch Starkregen betroffen sein können (Überflutungsflächen) und mit welchen Überflutungstiefen zu rechnen ist. Sie enthalten ebenfalls Informationen über die Geschwindigkeit des abfließenden Wassers (Fließgeschwindigkeit).

Verfügt Ihre Gemeinde über eine solche Karte, können Sie anhand dieser Ihre Betroffenheit ermitteln. Beachten Sie dabei nicht nur die Betroffenheit Ihres Hauses, sondern auch die Ihrer Umgebung. Sind Straßen, die sie regelmäßig nutzen, möglicherweise nicht mehr befahr- oder passierbar?

Wasserhaushaltsgesetz

Paragraf 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten

(2) Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.

Schritt 2: Bin ich gegen Hochwasser- beziehungsweise Starkregenschäden versichert?

Schäden durch Hochwasser und Starkregen sind nicht automatisch in Ihrer Wohngebäude-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung enthalten. Achten Sie darauf, dass witterungsbedingte Schäden und Schäden durch ausufernde Gewässer mitversichert sind. Dies wird zumeist über den optionalen Zusatzbaustein der erweiterten Naturgefahrenversicherung beziehungsweise Elementarschadenversicherung zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten. Der Zusatzbaustein kann auch nur in Kombination mit einer dieser beiden Versicherungen abgeschlossen werden.

Mit einer Teilkaskoversicherung sichern Sie sich nicht nur gegen Unwetter-, sondern auch gegen Flutschäden ab. Aufkommen müssen Sie dann nur für die vereinbarte Summe zur Selbstbeteiligung. Wird das Fahrzeug vollständig zerstört, zahlt Ihre Versicherung den Wiederbeschaffungswert oder gegebenenfalls sogar den Neupreis aus.

Aber: Kaskoversicherungen können ihre Zahlung verweigern, wenn Sie sich grob fahrlässig verhalten haben. (Aber nur, wenn Sie den so genannten Verzicht auf Einrede wegen grober Fahrlässigkeit nicht mitversichert haben. Haben sie dies mitversichert, können Sie auch eine Zahlung erwarten, wenn der Schaden infolge grober Fahrlässigkeit entstanden ist.) Grob fahrlässig handelt, wer beispielsweise durch überflutete Straßen und Unterführungen fährt.

Private Rücklagen helfen, wenn trotz aller Vorsorge- und Abwehrmaßnahmen ein Hochwasser- beziehungsweise Starkregenschaden eintritt.

Schritt 3: Ist mein Wohngebäude vor Hochwasser und Starkregen geschützt?

Mauern, Erdwälle oder andere Barrieren im Außenbereich halten zuströmendes Wasser von Ihrem Wohngebäude fern. Einfacher und kostengünstiger als Hochwasserbarrieren sind Abdichtungsmaßnahmen am Gebäude.

Bei geringen Überflutungstiefen können Sandsäcke ausreichen, um Ihr Gebäude gegen Hochwasser abzuschotten. Oftmals sind jedoch Maßnahmen zu bevorzugen, die besser vorzubereiten und schneller aufzubauen sind. Mobile Hochwasserschutzanlagen und -systeme, wie Schotts oder Dammbalkensysteme, können einen wirksameren Schutz bieten. Sollten Sie sich für eine dieser Lösungen entscheiden, stellen Sie sicher, dass im Ereignisfall genug Zeit für ihren Einsatz bleibt.

Bei Starkregen fallen Vorwarnzeiten sehr kurz aus. Dann ist es sinnvoller, auf permanente Schutzsysteme zurückzugreifen. Sie können hierfür druckdichte und hochwasserbeständige Türen oder Fenster installieren. Beachten Sie dabei, dass nicht jede Vorrichtung jedem Wasserdruck standhält. Je höher das Wasser an einer Tür oder einem Fenster (Einstauhöhe), desto größer der Wasserdruck. Daher sollten Sie bei der Anschaffung die maximal zulässige Einstauhöhe berücksichtigen. Der Hersteller gibt diese in aller Regel als Höhe über dem Fenstersims (Fensterunterkante) an.

Auch Lichtschächte um die Kellerfenster können in einer hochwasserbeständigen Ausführung erworben werden. Dabei handelt es sich um robuste Kästen, die dicht am Gebäude angebracht werden.

Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde, um sich rund um den baulichen Hochwasserschutz beraten zu lassen. Bedenken Sie, dass das Wasser nicht zum Nachteil Ihrer Nachbarn ab- oder umgeleitet werden darf (Paragraf 37 Wasserhaushaltsgesetz).

Bei wasserdurchlässigen Böden kann das Grundwasser während eines Hochwassers oder Starkregens ansteigen. Drückt es gegen die Haussohle und -wände, entstehen Auftriebskräfte, die Ihr Haus möglicherweise aufschwimmen lassen. Mit einer Notflutung können Sie das nötige Gegengewicht erzeugen und Schäden an der Gebäudestatik verhindern. Wenden Sie sich an einen Fachplaner, wie beispielsweise ein Ingenieur- oder Architekturbüro, um die Auftriebssicherheit sowie die Wasserhöhe und -menge für eine Notflutung zu ermitteln.

Mithilfe einer schwarzen Wanne oder weißen Wanne lassen sich Wohngebäude gegen Grundwasser abdichten. Für die schwarze Wanne werden Bitumen- oder Kunststoffbahnen verwendet, die das Gebäude allseitig umfassen (Außendichtung). Bei Bestandsbauten kann sie nachträglich von innen errichtet werden (Innendichtung). Sie ist technisch jedoch schwieriger und teurer. Für die weiße Wanne werden das Fundament und die Außenwände des Wohngebäudes aus wasserundurchlässigem Beton gefertigt. Unabhängig davon, für welche Dichtung Sie sich entscheiden: Lassen Sie vorab den zu erwartenden Wasserdruck bemessen.

Hochwasser und Starkregen können zu einer Überlastung des Kanalsystems führen. Je nach Bedarf sollte Ihr Keller daher über Rückstauklappen, Absperrschieber oder Abwasserhebeanlagen verfügen. Auf diese Weise kann das Wasser aus der Kanalisation zurückgehalten beziehungsweise das Abwasser in den Kanal befördert werden. Informieren Sie sich zu diesem Thema bei einem Fachbetrieb für Sanitär, Heizung und Klima. Lassen Sie Ihre Rückstausicherung regelmäßig und entsprechend der Angaben des Herstellers von einem Fachbetrieb warten.

Ungesicherte Heizölanlagen können aufschwimmen und Umweltschäden verursachen. Seit dem Jahr 2018 sind sie daher in Überschwemmungs- und Risikogebieten gesetzlich verboten. Bestehende in Überschwemmungsgebieten (Überflutungsfläche ) sind spätestens bis zum 5. Januar 2023 hochwassersicher nachzurüsten. In Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten (Überflutungsfläche ) ist die Nachrüstung spätestens bis 5. Januar 2033 vorzunehmen. Bei einer wesentlichen Änderung der Anlage muss gleichzeitig eine hochwassersichere Nachrüstung erfolgen.

Zum Herunterladen

Kann eine Überflutung Ihres Wohngebäudes (Keller und eventuell Erdgeschoss) nicht verhindert werden, sollten für die Decken-, Fußboden-, Außen- und Innenwand-Konstruktionen der betroffenen Räume Baustoffe verwendet werden, die nicht oder nur gering wasserempfindlich sind. Dazu zählen unter anderem Beton, Zement oder Kalk. Auf diese Weise lassen sich Schäden an der Bausubstanz reduzieren.

Möglicherweise müssen Sie Elektrogeräte und Möbel im Hochwasserfall aus gefährdeten Räumlichkeiten bringen. Überprüfen Sie daher, ob die Nutzung und Ausstattung Ihrer Räume an das Überflutungsrisiko angepasst ist. Können Sie wertvolle Gegenstände oder sensible Anlagen (wie Heizungen oder Elektroinstallationen) im Vorfeld in sicheren Räumen unterbringen? Bedenken Sie, dass Sie Farben, Lacke, Holzschutzmittel und andere wassergefährdende Stoffe ebenfalls in Räumen lagern sollten, die das Hochwasser nicht erreicht.

Schritt 4: Bin ich gut auf Hochwasser und Starkregen vorbereitet?

Ein privater Notfallplan sorgt dafür, dass Ihre Familienmitglieder, Nachbarinnen und Nachbarn die Aufgaben und Zuständigkeiten im Ernstfall kennen: Wer beobachtet die Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen? Ab welchem Hochwasserpegel müssen Maßnahmen eingeleitet werden? Leben hilfebedürftige Personen, wie beispielsweise Kinder oder Menschen mit Behinderungen, im Haus, die Sie sicher aus der Gefahrenzone bringen müssen? Welche Autos müssen umgeparkt werden? Wo stellen Sie den Strom ab? Anregungen und Beispiele für einen privaten Notfallplan erhalten Sie in unserem Notfallplan-Schema.

Eine organisierte Zusammenarbeit mit Nachbarinnen und Nachbarn erleichtert den Nachrichtenfluss, der im Ernstfall durch unterbrochene Telefonleitungen oder überlastete Mobilfunknetze gestört sein kann. Klären Sie, wer wem hilft. Treffen Sie Vereinbarungen für den Fall, dass Sie oder eine andere Person aus der Nachbarschaft arbeits- beziehungsweise urlaubsbedingt nicht vor Ort sein kann.

Für den Fall, dass Sie evakuiert werden müssen, sollten Sie sich eine Grundausrüstung zulegen. Das hilft, die Tage zu überbrücken, die Sie womöglich außer Haus oder in sicheren Stockwerken verbringen müssen. Wichtig ist, dass Sie für jedes Familienmitglied nicht mehr einpacken als in einen Rucksack passt.

Diese Dinge sollten Sie dabeihaben: Erste Hilfe-Material, Medikamente, die Sie und/oder Ihre Angehörigen brauchen, Personalausweise und andere wichtige Dokumente (wasserdicht verpackt), Geld und andere Wertsachen, Hygieneartikel (zum Beispiel Zahnbürste, Zahnpasta, Seife, Toilettenpapier, Feuchttücher, Einmalhandschuhe), Wasserflaschen und Lebensmittel für zwei Tage in staubdichter Verpackung, Essgeschirr, Besteck und Dosenöffner, Campingkocher und -toilette, geladenes Mobiltelefon, Ladekabel und geladene Powerbank für Ihr Mobiltelefon, batteriebetriebenes Kofferradio mit UKW und MW inklusive Reservebatterien, Taschenlampe inklusive Reservebatterien oder Kerzen und Streichhölzer, Schlafsack oder Decke, eventuell eine Isoliermatte, Kleidung zum Wechseln (Regenmantel, Gummistiefel, wetterfeste Schuhe).

Die Grundversorgung (Notunterkünfte, mobile Küchen etc.) gewährleistet in aller Regel Ihre Kommune. Informationen zu hochwassersicheren Wegen und Sammelstellen sowie zum Standort der Notunterkünfte erhalten Sie bei einer Evakuierung von Ihrer Feuerwehr oder Polizei.

Dokumente und Gegenstände mit ideellem Wert können nach einem Hochwasser oder Starkregen nur schwer wiederbeschafft werden. Sie sollten Sie daher sicher vor Hochwasser aufbewahren. Verpacken Sie wichtige Dokumente (zum Beispiel Versicherungsdokumente) wasserdicht. Verstauen Sie sie im Fall einer Evakuierung in Ihrem Notfallrucksack.

Je früher Sie von einem drohenden Hochwasser oder Unwetter erfahren, desto mehr Maßnahmen können Sie ergreifen, um Schäden zu minimieren. Während die Vorwarnzeiten für Starkregen nur sehr kurz sind, lässt sich ein Flusshochwasser mehrere Stunden bis Tage im Voraus prognostizieren.

Verfolgen Sie die aktuellen Wettermeldungen, Hochwasserwarnungen und -vorhersagen über Rundfunk (SWR1, SWR4 Baden-Württemberg), Internet (Hochwasservorhersagezentrale, Deutscher Wetterdienst), Smartphone (Meine Pegel-App, WarnWetter-App) oder Videotext ab Seite 800.

Treten Sach- oder Gebäudeschäden infolge einer Überschwemmung auf, wird in aller Regel die Versicherung informiert. Erforderlich für eine solche Schadensmeldung ist, dass Sie Ihr (intaktes) Eigentum bereits im Vorfeld fotografiert oder in einem Video festgehalten haben.

Hinweis: Alle Inhalte beruhen auf dem aktuellsten Kenntnisstand unserer Fachexpertinnen und Fachexperten der Wasserwirtschaft und stellen eine Empfehlung dar. Da nicht jede Situation und Gefahrenlage abgebildet werden kann, ist jede Person dazu aufgefordert, auf Grundlage der aktuellen Lage vor Ort zu entscheiden, welche Maßnahmen tatsächlich geeignet und in welcher Reihenfolge sie auszuführen sind.