Wie werden Maßnahmenberichte erstellt?
Die Maßnahmenplanung durchläuft einen mehrstufigen Prozess mit den Beteiligten vor Ort:
- Bewertung und Beschreibung der Hochwasserrisiken auf Grundlage der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten
- Ermittlung der Defizite und des Handlungsbedarfs (als Richtschnur dienen landesweit abgestimmte Ziele für die einzelnen Schutzgüter)
- Identifikation von geeigneten Maßnahmen auf Basis des landesweit einheitlichen Maßnahmenkatalogs
- Koordination dieser Maßnahmen (dabei werden Relevanz, Umsetzungsstand, Zuständigkeiten und Zeiträume für die Durchführung festgelegt)
Wie werden Maßnahmenberichte aktuell gehalten?
Die Maßnahmenberichte werden fortlaufend aktualisiert. Entweder, indem die Akteurinnen und Akteure, wie zum Beispiel die Kommunen, Regionalverbände oder Hochwasserschutzverbände, der zuständigen Flussgebietsbehörde den aktuellen Stand melden. Oder, indem die zuständigen Flussgebietsbehörden den Stand der Maßnahmenplanung aktiv abfragen.
Den Akteurinnen und Akteuren stehen dabei Rückmeldebögen zur Verfügung, die speziell auf ihre Aufgaben zugeschnitten sind. Sie sollen den Fortschritt der Maßnahmen dokumentieren und können im FIS HWRM heruntergeladen werden.
Zudem können Kommunen und Hochwasserschutzverbände auf Checklisten zurückreifen, die bei Eigenaudits helfen. Sie stehen auf der Seite Detailinformationen zu den Maßnahmen zur Verfügung.
Welche Informationen finden Bürgerinnen und Bürger in den Maßnahmenberichten?
Bürgerinnen und Bürger können in den Maßnahmenberichten sehen, welche grundsätzlichen Maßnahmen in ihrem Ort geplant sind. Die Berichte zeigen nicht die konkrete Ausführung (wie beispielsweise Baupläne), sondern beschreiben die jeweiligen Aufgaben und wie die entsprechenden Maßnahmen koordiniert und terminiert werden sollen.
Warum gibt es die Maßnahmenplanung und die Maßnahmenberichte?
Die Hochwasserrisikomanagement-Planung beruht auf einer Richtlinie der Europäischen Union (2007/60/EG Artikel 7), der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie . Deutschland hat diese Regelung in Paragraph 75 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) umgesetzt.