Maßnahmenberichte

MAßNAHMEN KOORDINIEREN, UMSETZEN UND DOKUMENTIEREN 08.02.2023

Maßnahmenberichte

Die Regierungspräsidien dokumentieren in Maßnahmenberichten den Handlungsbedarf und den Stand der Umsetzung einzelner Maßnahmen, die Hochwasserrisiken verringern sollen.

Was beinhalten die Maßnahmenberichte?

Die Maßnahmenberichte bestehen aus einer allgemeinen Beschreibung der Maßnahmen und des Vorgehens, in der die Maßnahmen des landesweiten Maßnahmenkatalogs allgemein beschrieben sind, und den folgenden Anhängen:

  • Anhang I dokumentiert die Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg,
  • Anhang II dokumentiert die Maßnahmen der Regierungspräsidien, Unteren Verwaltungsbehörden und weiterer nicht-kommunaler Akteurinnen und
  • Anhang III dokumentiert die Maßnahmen der Städte und Gemeinden und enthält den Hochwasserrisikosteckbrief sowie die verbale Risikobeschreibung und -bewertung für das jeweilige Gemeindegebiet.

Im Maßnahmenbericht wird damit die Maßnahmenplanung einer Gemeinde dokumentiert. Diese Dokumentation enthält Informationen dazu,

  • welche Maßnahmen des landesweiten Maßnahmenkatalogs bereits umgesetzt sind,
  • welche Maßnahmen als nicht relevant eingestuft wurden und
  • welche Maßnahmen relevant, aber noch nicht umgesetzt sind, wer für die Durchführung verantwortlich ist und in welchem Zeitraum sie umgesetzt werden sollen.


Wo sind die Maßnahmenberichte pro Gemeindegebiet zu finden?

Rufen Sie die aktuelle Version des Maßnahmenberichts für Ihr Gemeindegebiet ab unter „Zugang zu den Maßnahmenberichten“ abrufen. Geben Sie dort den Namen Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde ein, um Informationen zur Maßnahmenplanung in Ihrer Gemeinde (Anhang II und III) zu erhalten.

Wie werden Maßnahmenberichte erstellt?

Die Maßnahmenplanung durchläuft einen mehrstufigen Prozess mit den Beteiligten vor Ort:

  • Bewertung und Beschreibung der Hochwasserrisiken auf Grundlage der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten
  • Ermittlung der Defizite und des Handlungsbedarfs (als Richtschnur dienen landesweit abgestimmte Ziele für die einzelnen )
  • Identifikation von geeigneten Maßnahmen auf Basis des landesweit einheitlichen Maßnahmenkatalogs
  • Koordination dieser Maßnahmen (dabei werden Relevanz, Umsetzungsstand, Zuständigkeiten und Zeiträume für die Durchführung festgelegt)

Wie werden Maßnahmenberichte aktuell gehalten?

Die Maßnahmenberichte werden fortlaufend aktualisiert. Entweder, indem die Akteurinnen und wie zum Beispiel die Kommunen, Regionalverbände oder Hochwasserschutzverbände, der zuständigen den aktuellen Stand melden. Oder, indem die zuständigen den Stand der Maßnahmenplanung aktiv abfragen.

Den Akteurinnen und stehen dabei Rückmeldebögen zur Verfügung, die speziell auf ihre Aufgaben zugeschnitten sind. Sie sollen den Fortschritt der Maßnahmen dokumentieren und können im FIS HWRM heruntergeladen werden.

Zudem können Kommunen und Hochwasserschutzverbände auf Checklisten zurückreifen, die bei helfen. Sie stehen auf der Seite Detailinformationen zu den Maßnahmen zur Verfügung.

Welche Informationen finden Bürgerinnen und Bürger in den Maßnahmenberichten?

Bürgerinnen und Bürger können in den Maßnahmenberichten sehen, welche grundsätzlichen Maßnahmen in ihrem Ort geplant sind. Die Berichte zeigen nicht die konkrete Ausführung (wie beispielsweise Baupläne), sondern beschreiben die jeweiligen Aufgaben und wie die entsprechenden Maßnahmen koordiniert und terminiert werden sollen.

Warum gibt es die Maßnahmenplanung und die Maßnahmenberichte? 

Die Hochwasserrisikomanagement-Planung beruht auf einer Richtlinie der Europäischen Union (2007/60/EG Artikel 7), der . Deutschland hat diese Regelung in Paragraph 75 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) umgesetzt.