Umweltbericht und Umwelterklärung

STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG 22.06.2023

Umweltberichte und Umwelterklärung zu den Hochwasserrisikomanagementplänen

Für die Hochwasserrisikomanagementpläne beziehungsweise bei deren Aktualisierung ist gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen.

Die Strategische Umweltprüfung wird für die Flussgebiete Rhein und Donau jeweils länderübergreifend inhaltlich bearbeitet.

Was untersucht die Strategische Umweltprüfung?

Mit der Strategischen Umweltprüfung werden mögliche Umweltauswirkungen, die sich aus dem HWRM-Plan ergeben können, bereits bei der Ausarbeitung des Plans berücksichtigt. Dies fördert eine nachhaltige Entwicklung und stellt ein hohes Umweltschutzniveau sicher.

Der Untersuchungsrahmen der Strategischen Umweltprüfung, also was der Umweltbericht konkret untersuchen wird, legen die zuständigen Behörden im sogenannten Scoping-Prozess im Vorfeld fest.

Umweltberichte zu den HWRM-Plänen

Das zentrale Element der Strategischen Umweltprüfung ist der Umweltbericht. In diesem werden unter anderem die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Hochwasserrisikomanagementpläne auf die im UVPG genannten entsprechend den Vorgaben des Paragraf 40 UVPG ermittelt, beschrieben und bewertet.

Abschluss der Strategischen Umweltprüfung: Zusammenfassende Umwelterklärung und Überwachungsmaßnahmen

Die Strategische Umweltprüfung wird durch die Bekanntmachung der Annahme des HWRM-Plans und eine zusammenfassende Umwelterklärung abgeschlossen. In der zusammenfassenden Umwelterklärung wird entsprechend Paragraf 44 UVPG erläutert,

  • wie Umwelterwägungen in den Plan oder das Programm einbezogen wurden,
  • wie der Umweltbericht nach Paragraf 40 UVPG und die Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, interessierten Stellen und Behörden nach den Paragrafen 41, 42, 60 Absatz 1 und 61 Absatz 1 UVPG berücksichtigt wurden und
  • aus welchen Gründen der angenommene Plan oder das angenommene Programm nach Abwägung mit den geprüften Alternativen gewählt wurde.

Darüber hinaus listet die Erklärung die Überwachungsmaßnahmen für Umweltauswirkungen, die sich aus der Durchführung des HWRM-Plans ergeben können, nach Paragraf 45 UVPG auf.

Strategische Umweltprüfung im 2. Zyklus der HWRM-Richtlinie

Im Zuge der Strategischen Umweltprüfung wurden die Umweltberichte gemeinsam mit den Entwürfen der HWRM-Pläne der Flussgebiete Rhein und Donau vom 22. März bis 22. Juni 2021 öffentlich ausgelegt. Auf der Seite Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten Sie weitere Informationen.