L15: Verbesserung des Hochwassermeldedienstes

HVZ - Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (LUBW)© Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

L15: Verbesserung des Hochwassermeldedienstes

Gemäß bestimmten Vorgaben erhalten Kommunen, Behörden und Dienststellen beispielsweise beim Überschreiten vorgegebener Wasserstands-Schwellenwerte an bestimmten Pegeln Meldungen des Hochwassermeldedienstes. Die örtlichen und überörtlichen Alarm- und Einsatzpläne sehen vor, diese Warnmeldungen auch an die Öffentlichkeit und besondere Zielgruppen wie Kulturinstitutionen oder Betriebe weiterzugeben. Außerdem soll die Art der Verbreitung weiterentwickelt werden, möglich sind beispielsweise auch SMS-Meldungen.

Grundlage des Hochwassermeldedienstes ist die Hochwassermeldeordnung, erlassen vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Sie basiert auf dem Pegelnetz in Baden-Württemberg und den angrenzenden Bundesländern und Staaten einschließlich des Pegelnetzes der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und der Wettermeldungen des Deutschen Wetterdienstes.