R11: Integration des vorbeugenden Hochwasserschutzes bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen
Die Kommunen müssen die Belange des Hochwasserschutzes bei der Aufstellung und Änderung der Bebauungspläne berücksichtigen und die in der Strategie zur Minderung von Hochwasserrisiken in Baden-Württemberg vorgeschlagene Vorgehensweise umsetzen. Dabei müssen sie die hochwasserbezogenen Ziele der Raumordnung beachten. Auch die im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen, die im Interesse des Hochwasserschutzes freizuhalten sind (Maßnahmen R25 und R10), und die Gefahren durch extreme Hochwasserereignisse (HQextrem) sind angemessen zu berücksichtigen.
Überschwemmungsgebiete, Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten und Flächen für Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes sind nachrichtlich zu übernehmen und Festsetzungen zum hochwasserangepassten Bauen in die Bebauungspläne zu integrieren.
Eine Checkliste steht Ihnen unter „Zum Herunterladen“ zur Verfügung. Unter dem Link „Bauleitplanung“ finden Sie weitere Informationsmaterialien.