R14: Erhöhung des Wasserrückhaltes im Rahmen des WRRL Maßnahmenprogramms / der Bewirtschaftungsplanung
Die Maßnahmenprogramme gemäß Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) sind nicht explizit darauf ausgerichtet, das Hochwasserrisiko zu reduzieren. Etliche der darin enthaltenen Maßnahmen können jedoch dazu beitragen, den natürlichen Wasserrückhalt in der Fläche und an den Gewässern zu verbessern. Hierbei handelt es sich insbesondere um Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur wie Renaturierungen oder Gewässeraufweitungen.
In der Hochwasserrisikomanagementplanung werden deshalb keine entsprechenden eigenständigen Maßnahmen entwickelt. Stattdessen wird der Wasserrückhalt als Teil des Hochwasserrisikomanagements in den Überprüfungen berücksichtigt, die nach Artikel 11 und 13 WRRL alle sechs Jahre stattfinden. Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne werden daraufhin gegebenenfalls aktualisiert.