R19: Information und Beratung der Landwirte

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R19: Information und Beratung der Landwirte

Die Information und Beratung der Landwirtinnen und Landwirte im Sinne des Hochwasserrisikomanagements sollen vor allem folgende Aspekte umfassen:

  • die Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche durch die Art der Bewirtschaftung
  • die Verminderung von Ertragsausfällen durch die angepasste Nutzung insbesondere hochwassergefährdeter Flächen
  • die Vorbereitung der Nachsorge, insbesondere der Umgang mit von Hochwasser betroffenen Flächen zur Produktion von Nahrungsmitteln beziehungsweise anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Landwirtinnen und Landwirte dabei durch Informationsmaterial zur hochwasserangepassten Landwirtschaft (Maßnahme L9). Neben der fachlichen Abgrenzung der erosionsgefährdeten Flächen soll in der Beratung auf die Hochwassergefahrenkarten zurückgegriffen werden.

Die Maßnahmen zum Flächenrückhalt basieren auf der am 1.7.2010 in Kraft getretenen Erosionsschutzverordnung (ErosionsSchV). Sie enthält die Anforderungen zum Schutz des Bodens vor Erosion, zum Beispiel die Vermeidung von Bodenabträgen durch standortangepasste Nutzung.

Wichtige Hinweise zum Thema Nachsorge in der Landwirtschaft geben die Kompaktinformationen „Nach dem Hochwasser – Maßnahmen in der Landwirtschaft“.