R22: Überwachung AwSV (soweit nicht R17)
Die unteren Wasserbehörden überwachen Anlagen, die der neuen Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) unterliegen (ehemals VAwS-Anlagen) und nicht auf IE-Anlagenstandorten/Seveso III-Betriebsbereichen stehen.
Folgende Schritte sollen die Risiken von wassergefährdenden Stoffen im Hochwasserfall minimieren:
- Beratung und Information hinsichtlich einer hochwasserangepassten Bauweise und dem Ersatz von wassergefährdenden Stoffen (zum Beispiel Heizöl)
- Initiierung der Überprüfung bestehender Betriebe beziehungsweise Anlagen und, soweit erforderlich, Anordnung von Maßnahmen auf Basis der jeweils aktuellen Hochwassergefahrenkarten
- Beachten der jeweils aktuellen Hochwassergefahrenkarten bei der Genehmigung von Anlagen