L20: Landesweite Förderung des Hochwasser- und Starkregenrisikomanagements

Sperrgitter mit Hochwasser-Warnschild © Kristin Dank

L20: Landesweite Förderung des Hochwasser- und Starkregenrisikomanagements

Die finanzielle Förderung von hochwasserrelevanten Maßnahmen erleichtert und motiviert zum Handeln. Das Land gewährt Kommunen und öffentlich-rechtlichen Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften (z. B. Zweckverbänden, Wasser- und Bodenverbänden) Zuwendungen für wasserwirtschaftliche und gewässerökologische Vorhaben von öffentlichem Interesse. Diese Zuwendungen basieren auf den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (nach den FrWw in der jeweils geltenden Fassung).

Gemäß der Verwaltungsvorschrift bewilligt das Land Maßnahmen zum Hochwasserschutz und der Vorflutbeschaffung, zum Objektschutz und zur naturnahen Entwicklung von Gewässern, vertiefte Überprüfungen von Stauanlagen gemäß DIN 19700, den Erwerb bzw. die dringliche Sicherung von Gewässerentwicklungsflächen, Flussgebietsuntersuchungen und Konzepte zum wasserwirtschaftlichen Management von Starkregenereignissen sowie Gewässerentwicklungskonzepte und -pläne.