R17: Überwachung AwSV auf IE-Anlagenstandorten / Seveso III-Betriebsbereichen

Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten© xx Design Partner

R17: Überwachung AwSV auf IE-Anlagenstandorten / Seveso III-Betriebsbereichen

Neben den Anlagen entsprechend der IE-Richtlinie und der Seveso-III-Richtlinie (siehe Maßnahme R16) sind auf den Anlagenstandorten beziehungsweise in den Betriebsbereichen gegebenenfalls auch Anlagen vorhanden, die der Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Auch für diese Anlagen soll die Verwaltung die Umweltrisiken durch wassergefährdende Stoffe im Hochwasserfall minimieren. Es stehen folgende Punkte im Vordergrund:

  • die Kontrolle hinsichtlich der Hochwassergefährdung auf Basis der Hochwassergefahrenkarten durch Sachverständige (siehe auch Maßnahme L11)
  • die Prüfung der Ergebnisse der Sachverständigenbeurteilungen mit gegebenenfalls Beratung der Betriebe beziehungsweise der Anordnung von Auflagen
  • die Überwachung der AwSV-Anlagen auf IE-Anlagenstandorten/Seveso III-Betriebsbereichen im Hinblick darauf, ob Prüffristen eingehalten und Mängel abgearbeitet werden

Bei der Genehmigung von geplanten neuen AwSV-Anlagen werden die in den Hochwassergefahrenkarten dokumentierten Hochwassergefahren berücksichtigt.

Die Gewerbeaufsicht informiert die Betreiber der Anlagen über die Hochwassergefahren (Maßnahme R16).