R18: Information und Beratung der Waldbesitzer

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R18: Information und Beratung der Waldbesitzer

Die Forstverwaltung (Forstdirektionen und untere Forstbehörden) informiert und berät die Waldbesitzerinnen und –besitzer hinsichtlich einer hochwassergerechten Waldbewirtschaftung. Diese stärkt den Rückhalt in der Fläche und die angepasste Bewirtschaftung in den Auen. Darüber hinaus fördert die Forstverwaltung Maßnahmen zum Beispiel mit der Umweltzulage im Bodenschutzwald.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Forstverwaltung dabei mit Informationsmaterialien zur hochwasserangepassten Waldbewirtschaftung (Maßnahme L8). Während der Beratung werden die Waldbesitzerinnen und –besitzer auch auf die Hochwassergefahrenkarten hingewiesen.

Die Beratung orientiert sich an den im Landeswaldgesetz verankerten Grundpflichten der Waldbesitzerinnen und –besitzer für die ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung (§§ 12 ff LWaldG) und insbesondere an den Regelungen für den sogenannten Bodenschutzwald (§ 30 LWaldG).

Informationen für Forstbetriebe sowie Waldbesitzerinnen und –besitzer, wie sie Schäden im Hochwasserfall vermeiden können, stehen unter „Zum Herunterladen“ zur Verfügung.