R29: Eigenvorsorge Wirtschaftsunternehmen

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R29: Eigenvorsorge Wirtschaftsunternehmen

Wirtschaftsunternehmen müssen ihre objektspezifischen Risiken im Falle eines Hochwassers umfassend analysieren. Als Grundlage hierfür nutzen sie die Hochwassergefahrenkarten.

Zu beachten sind dabei mögliche Schäden an Gebäuden und Produktionsstätten, Rohstoffen sowie der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Mögliche Folgeschäden wie Produktionsausfälle oder Umweltschäden sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Auf dieser Basis umfasst die Eigenvorsorge der Wirtschaftsunternehmen

  • Objektschutzmaßnahmen und, soweit notwendig und möglich, einen objektspezifischen Ersatz der Ver- und Entsorgung,
  • objektspezifische Alarm- und Einsatzplanungen beziehungsweise Notfallplanungen zur Vorbereitung auf das Verhalten während und nach einem Hochwasserereignis.

Die Maßnahmen sollen möglichst auf die Krisenmanagementplanung in der Kommune abgestimmt sein.

Gegen das verbleibende Restrisiko sollten Unternehmen eine Versicherung abschließen beziehungsweise Rücklagen bilden, um existenzielle Risiken zu vermeiden.