R30: Eigenvorsorge Bürgerinnen und Bürger
Die Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger umfasst vor allem
- den Objektschutz und die angepasste Nutzung von Gebäuden und Grundstücken,
- die private Notfallplanung für den Hochwasserfall einschließlich der Vorbereitung von Nachsorgemaßnahmen,
- den Abschluss von Versicherungen beziehungsweise die Bildung von Rücklagen zur Abdeckung des Restrisikos.
Wesentliche Grundlage der Eigenvorsorge sollten die Hochwassergefahrenkarten sein, aus denen sich mögliche Überflutungshöhen ablesen lassen.