Flussgebietseinheit Rhein Deutschland

RHEIN IN DEUTSCHLAND 22.06.2023

Deutscher Teil der Flussgebietseinheit Rhein

Die Erarbeitung der Hochwasserrisikomanagementpläne erfolgt innerhalb von Flussgebieten. Für das deutsche Rheingebiet wird der Hochwasserrisikomanagementplan länderübergreifend erstellt.

Die Arbeitsgruppe Hochwasser und Hydrologie der Flussgebietsgemeinschaft Rhein koordiniert die Hochwasserrisikomanagementplanung für das deutsche des Rheins.

Hochwasserrisikomanagementpläne im deutschen Teil des Flussgebietes Rhein

Für die Überprüfung und Aktualisierung der Hochwasserrisikomanagementpläne haben die Flussgebietsgemeinschaften vereinbart, pro Flussgebiet einen gemeinsamen und bundeslandübergreifenden Plan zu erstellen. In den letzten sechs Jahren haben die Bundesländer Beiträge für die Hochwasserrisikomanagementpläne in ihrem Zuständigkeitsbereich erarbeitet.

Für das deutsche des Rhein koordinierte die Arbeitsgruppe Hochwasser und Hydrologie der Flussgebietsgemeinschaft Rhein die Erstellung des Hochwasserrisikomanagementplans bis Ende 2021. Der aktualisierte und fortgeschriebene Hochwasserrisikomanagementplan der Flussgebietseinheit Rhein ist seit dem 22. Dezember 2021 auf der Internetseite der Flussgebietsgemeinschaft Rhein veröffentlicht.

Ergänzend zu den Dokumenten des Hochwasserrisikomanagementplans stellt die Flussgebietsgemeinschaft Rhein ein Video über die Inhalte und Aufgaben des Hochwasserrisikomanagements auf ihrer Internetseite bereit.

Weitere Informationen

Bei der Erstaufstellung wurden 2015 jeweils einzelne Pläne in den beteiligten Bundesländern erstellt, die Ergebnisse wurden untereinander koordiniert. In Baden-Württemberg stellten die Regierungspräsidien in ihrer Funktion als für die fünf Bearbeitungsgebiete der Flussgebietseinheit Rhein in Baden-Württemberg (Alpenrhein-Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar und Main) die Risikomanagementpläne inklusive der Umweltberichte zur Strategischen Umweltprüfung nach der europäischen und dem Wasserhaushaltsgesetz zum 22. Dezember 2015 auf. Die Pläne wurden im Sinne von Paragraph 14l des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) angenommen. Die Bekanntmachung über die Annahme des Hochwasserrisikomanagementplans wurde im Staatsanzeiger veröffentlicht.

Zum Herunterladen

Die Hochwasserrisikomanagementpläne für die Bearbeitungsgebiete in Baden-Württemberg aus dem ersten Zyklus wurden im zweiten Zyklus in den flussgebietsweiten Hochwasserrisikomanagementplan Rhein überführt. Die regionalspezifischen Inhalte und Besonderheiten der Regionen in Baden-Württemberg sind in den begleitenden Broschüren für die einzelnen (Alpenrhein-Bodensee, Hochrhein, Main,
Neckar, Oberrhein) aufbereitet. In diesen Broschüren finden Sie Informationen zum Hochwasser und Starkregen in Ihrer Region.

Zuständige Flussgebietsbehörden in Baden-Württemberg

Die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg sind für die folgenden Bearbeitungsgebiete zuständig:

Alpenrhein/Bodensee

Regierungspräsidium Tübingen
Referat 53.2 Landesbetrieb Gewässer
Konrad-Adenauer-Strasse 20
72072 Tübingen
hochwassermanagement@rpt.bwl.de

Hochrhein

Regierungspräsidium Freiburg
Referat 52 Gewässer und Boden
Bissierstraße 7
79083 Freiburg
Hochwasserrisikomanagement@rpf.bwl.de

Oberrhein

Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 52 Gewässer und Boden
76247 Karlsruhe
Hochwasserrisikomanagement@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg
Referat 52 Gewässer und Boden
Bissierstraße 7
79083 Freiburg
Hochwasserrisikomanagement@rpf.bwl.de

Neckar

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 53.2 - Gewässer I. Ordnung, Hochwasserschutz - Gebiet Nord
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart
hochwasserrisiko@rps.bwl.de

Main

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 53.2 - Gewässer I. Ordnung, Hochwasserschutz - Gebiet Nord
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart
hochwasserrisiko@rps.bwl.de